Hamburg, 18. Februar 2021 – Noch bis zum 28. Februar erhalten Sie 20 Euro Rabatt auf Ihr Ticket für die digitale BdB-Jahrestagung. Unter dem Motto „Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern“ erwartet Sie am 22. und 23. April 2021 eine abwechslungsreiche virtuelle Veranstaltung, bei der weder der fachliche Input noch der interaktive Austausch mit Berufskolleg*innen, Mitarbeiter*innen von Behörden, Fachpolitiker*innen und anderen Expert*innen zu kurz kommen.
Wir sind zuversichtlich, dass zum Zeitpunkt der Tagung das Gesetz zur Betreuungsreform verabschiedet ist und mit dem Zulassungsverfahren auch die Anerkennung unseres Betreuerberufs endlich verwirklicht. Nun wird es darum gehen, die Qualität in der Betreuung nachhaltig zu sichern. Dafür ist die Ausgestaltung der Zulassungskriterien von großer Bedeutung. Diese wird deshalb neben der Selbstbestimmung der Klient*innen und der Unterstützten Entscheidungsfindung, die endlich gesetzlich verankert werden, einer der Schwerpunkte in den fachlichen und politischen Diskussionsforen sowie in unseren 14 berufspraktischen Arbeitsgruppen sein. Die politischen Perspektiven für ein Zulassungsverfahren debattieren in der abschließenden Podiumsdiskussion die Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen.
Die digitale Jahrestagung auf einen Blick:
Für „Early Birds“ gibt es einen Frühbucher-Rabatt in Höhe von 20 Euro. Dieser ist gültig bis zum 28. Februar 2021 und wird bei der Anmeldung automatisch berechnet. BdB-Mitglieder erhalten auch nach dem 28. Februar mit 50 Euro einen deutlichen Rabatt auf den Tagungsbeitrag. Neumitglieder erhalten auf alle Preise einen Rabatt von 40 Prozent.
Melden Sie sich gleich an!
Neu in der Hamburger Geschäftsstelle: Kaya Micheli, Alexander Laviziano und Sina Rudolph
Justizpalast München
(c) Stella von Saldern
Thorsten Becker (c) BdB/DAVIDS Bildagentur
Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder (CSU): Zugangshürden für Berufsbetreuer*innen sollten nicht zu niedrig angesetzt werden. (c) Inga Haar
Hamburg, 15. Dezember 2020 - Die nächste BdB-Delegiertenversammlung wird am Freitag, den 17. September 2021 stattfinden und damit nicht wie üblich im Rahmen der BdB-Jahrestagung duchgeführt. Die BdB-Delegierten treffen sich a, 17. September von 12 bis 18 Uhr im Hotel La Strada, Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel. Das hat der Vorstand in seiner Sitzung am 4. Dezember beschlossen.
Mit dem gewählten Termin möchten wir die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Delegiertenversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass auch in 2021 eine Durchführung der Delegiertenversammlung vor Ort nicht möglich sein wird, prüfen wir derzeit auch einen „Plan B“ als digitale Lösung.
Aktuelle Informationen finden BdB-Delegierte und Ersatzdelegierte auch in der Gruppe "Delegiertenversammlung " im Mitgliederportal meinBdB.
Katja Keul (c) Bündnis 90 Die Grünen im Bundestag, Kaminski
(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Hamburg/Berlin, 30. November 2020 - Der Bundestag hat sich am 26. November mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts beschäftigt. Für die Debatte war eine halbe Stunde eingeplant. Wir werden darüber noch ausführlich berichten. Im nächsten Schritt wird die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Dort ist der BdB als Experte am 16. Dezember vertreten und wird Stellung beziehen.
Friedrich Straetmanns (c) DBT/Stella von Saldern
Thüringens Justizminister Dirk Adams (c) TMMJV/Jacob Schröter
Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker und der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers verfolgten die Sitzung vor Ort in Berlin (v.r.n.l.)
Berlin/Hamburg, 02. November 2020 - Der Bundesrat nimmt diesen Freitag, den 6. November, Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Betreuungsrechts und den Empfehlungen seiner Ausschüsse. Viele Punkte der sehr umfangreichen Ausschussempfehlungen des Bundesrates (PDF-Download, 738 KB) decken sich mit den Forderungen unseres Verbandes. So soll etwa der § 53 ZPO – die Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung - geändert werden (Zf. 35). Außerdem sollen „Berufsqualifikationen festgelegt werden, bei denen die Sachkunde unwiderleglich vermutet wird“ (Zf. 52).
Die Regierungskoalition hat am 23. September ihren Entwurf vorgelegt. Nun entscheiden Bundesrat und Bundestag. Der BdB beurteilt den Gesetzentwurf insgesamt als Fortschritt für Klient*innen und den Berufsstand. Insbesondere die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), für den sich der Verband seit Jahren stark macht.
Die Bundesratssitzung wird am 6. November auf der Startseite des Bundesrates im Livestream übertragen. Der Beginn der Sitzung ist für 9:30 Uhr geplant, die Debatte zum Betreuungsrecht ist derzeit als Tagesordnungspunkt 28 vorgesehen. Aktuelle Abweichungen vom Zeitplan finden Sie hier. Wir werden die Debatte intensiv verfolgen und an dieser Stelle berichten.
v.l.n.r.: Dr. Harald Freter (BdB), Christian Lange (BMJV), Hennes Göers (BdB)
Hamburg, 22. September 2020 - Das MDR Fernsehen hat unsere Mitglieder Uta von Wilcke (Sachsen-Anhalt) und Siegmar Mücke (Thüringen) über mehrere Monate in ihrem Arbeitsalltag begleitet. Die Reportage "Die Alltagsmanager - Wie gesetzliche Betreuer helfen" können Sie online anschauen.
v.l.n.r.: BdB-Vorsitzender Thorsten Becker, FDP-Bundestagsabgeordneter Daniel Föst und BdB-Geschäftsführer Harald Freter
Der neue Landesjustizminister Schleswig-Holsteins, Claus Christian Claussen (2.v.r.), im Gespräch mit BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und den Landessprechern Sabine Schindler und Frank Cremer-Niehaus
Hamburg, den 19. August 2020 – Unter dem Titel "Ringen um mehr Selbstbestimmung" hat der Deutschlandfunk am 17. August einen Beitrag zur Refom des Betreuungsrechts gesendet. Auch der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen stand mit Redakteurin Dorothea Brummerloh in Kontakt und wird mit seinen Kernforderungen nach angemessener Vergütung und besseren Zugangsvoraussetzungen für den Beruf zitiert. Nachlesen und -hören kann man den Beitrag unter diesem Link.
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB
Kassel, 6. August 2020 - Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände des Betreuungswesens nehmen gemeinsam Stellung zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Darin begrüßen sie ausdrücklich das Gesamtkonzept für die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, insbesondere die "angestrebte konsequente Verwirklichung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen". Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt zur Qualitätssteigerung in der Betreuung im Interesse der betreuten Menschen.
Die Stellungnahme anerkannt das geplante Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer/innen als wichtigen Einstieg in die fachliche Entwicklung eines anerkannten Berufsbildes. Zur Ausgestaltung des Zugangs zur beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung haben die Verbände des Kasseler Forums gemeinsam Vorschläge erarbeitet, ebenso wie zu den Rahmenbedingungen einer bundeseinheitlichen Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine. "Wir freuen uns, dass unseren wesentlichen Positionen durch die gemeinsame Stellungnahme der Vereine des Betreuungswesen noch mehr Nachdruck verliehen wird", so BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Dr. Harald Freter, Thorsten Becker, Mechthild Rawert
v.l.n.r. Harald Freter, Landesjustizminister Herbert Mertin, Hennes Göers und Joachim Sieger
Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich (Mitte) im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Hennes Göers (beide BdB)
v.l.n.r.: Hennes Göers, Gerd Schmitt, Paul Lehrieder und Dr. Harald Freter (c) Sven Darmer/BdB
Vorne: v.l.n.r.: Dr. Harald Freter, Guido Wolf, Thorsten Becker. Hinten: Gerd Schmitt und das Team des Ministeriums
v.r.n.l. Katy Hoffmeister, Gerd Schmitt, Thorsten Becker, Harald Freter, Birgit Gärtner
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Dr. Harald Freter, Dirk Heidenblut (SPD) und Thorsten Becker
Dr. Harald Freter, Peter Biesenbach (CDU) und Hennes Göers
Augsburg, 27./28. Februar 2020 – Der Länderrat hat in seiner ersten Sitzung 2020 den Wirtschaftsplan des BdB bestätigt. Außerdem hat er die „Change Story“ und Mission des Verbandes mit Änderungen angenommen und einen Antrag zur finalen Verabschiedung auf der Delegiertenversammlung im April verfasst. Der Vorsitzende Thorsten Becker berichtete zudem über den Stand des Reformprozesses. Begeistert aufgenommen haben die Vertreter/innen des Länderrats das neue Mitgliederportal. Für eine erste Testphase sind alle Landesvorstände dem Portal beigetreten. Der offizielle Start für alle Mitglieder wird im Mai 2020 erfolgen.
Mitglieder finden hier in Kürze das Protokoll der Sitzung.
Thorsten Becker (BdB), Dr. Volker Ullrich (CSU), Brigitte May, Dr. Harald Freter und Frank Staeck (alle BdB)
Hamburg, 28.02.2020 - Dr. Volker Ullrich (MDB, CSU) sprach sich in seinem Grußwort auf der Tagung des Länderrats des BdB in Augsburg für eine Anpassung des Betreuungsrechts an die UN-BRK aus sowie für die Einführung eines Zulassungsverfahrens zumindest auf Grundlage eines Sachkundenachweises. Er zeigte sich an der Expertise des BdB im weiteren Reformprozess interessiert.
Das neu formierte Team der BdB-Öffentlichkeitsarbeit: Andrea König-Plasberg und Maren Einfeldt
Thorsten Becker (BdB), Referatsleiterin Annette Schnellenbach (BMJV), Staatssekretär Christian Lange (SPD), Dr. Harald Freter (BdB) und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt
Schleswig-Holsteins Justizministerin will Reformprozess voranbringen. Im Gespräch im Kieler Ministerium: Frank Cremer-Neihaus, Dr. Harald Freter, Sabine Schindler (alle BdB), Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting (v.l.nr.)
Bundesministerium für Gesundheit (c) Bundesministerium für Gesundheit
(c) Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Fürth, 26./27. September 2019 – Der Länderrat hat in seiner Sitzung den laufenden Reformprozess in der Betreuung diskutiert. Außerdem ging es um die künftige strategische Ausrichtung der Verbandes: Die "Change Story" soll nun in den Landesgruppen beraten werden. In der nächsten Sitzung im Februar 2020 werden Bundesvorstand und Länderrat einen Antrag zur finalen Verabschiedung auf der Delegiertenversammlung verfassen. Der Länderrat will zudem die regionalen Netzwerke im Verband stärken. Dazu erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme. Die Delegierten der Länder haben außerdem den Qualitätsbeirat für zwei Jahre neu gewählt. In neuer Zusammensetzung tagt er erstmals am 7. Dezember 2019 in Hamburg.
Für Mitglieder geht es hier zum Protokoll der Sitzung.
Inklusionsaktivist Krauthausen tauschte sich mit den Landesgruppenvertretern in der Hamburger Geschäftsstelle zu öffentlichkeitswirksamen Methoden aus
BMJV Außentotale (c) BdB
Die neue Justizministerin Christine Lambrecht ©Stephanie Pilick
© Bundesrat | Frank Bräuer
Heike Looser, Anja Pfeifer, Thorsten Becker, Landesjustizministerin Frau Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein), Hennes Göers, Jochen Halbreiter (alle BdB-Vorstand)
Berlin, 7.6.2019 - Geschafft! Der Bundesrat hat heute der Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen zugestimmt. "Diesen Erfolg hätte es ohne den BdB nicht gegeben", so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. "Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein", so Becker weiter. Der BdB-Vorstand hatte geschlossen an der Bundesratssitzung in Berlin teilgenommen.
Bevor die Länderkammer das Gesetz unter Top 4 mit deutlicher Mehrheit annahm, sagte die schleswig-holsteinische Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in ihrer Rede: "Wir stehen heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur Betreuervergütung.“ Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Durch die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent verbessere man die Einkommenssituation der Berufsbetreuer und setze mit der Steigerung der abrechenbaren Stunden ein klares Signal für die Erhöhung der Qualität. In Bezug auf den Mehrkostenaufwand der Länder äußerte sie: „Das Geld ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute. Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung.“ Ihr liege das Betreuungswesen sehr am Herzen und sie sei der Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit entsprechend bezahlt werden müsse. Darum werde Schleswig-Holstein zustimmen.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) betonte: „Es war immer auch ein Anliegen der Länder, dass wir die Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer anpassen. Wir sind alle der Überzeugung, das Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“ Er merkte an, dass einige Punkte, die die Länder am Gesetzentwurf ändern wollten, nicht aufgenommen wurden und verwies auf die 1. Lesung im Bundesrat. Hier bleibe zukünftig noch einiges zu tun, dennoch: „Für heute aber meine ich, dass die Berufsbetreuerinnen und –betreuer es verdienen, dass wir heute die Erhöhung beschließen.“ Darum werde das Land Rheinland-Pfalz zustimmen.
Der Entschließungsantrag von Brandenburg bekam keine Mehrheit. Der Antrag sah vor, die strukturellen Verbesserungen im Betreuungsrecht zeitnah auf den Weg zu bringen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität der rechtlichen Betreuung, der Auswahl und Kontrolle von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen und des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen.
Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. "Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden", so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist.
Hier finden Sie das Protokoll der Bundesratsabstimmung.
So geht es weiter
Das Gesetz wird vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz dann offiziell in Kraft.
Software-Partner passen ihre Programme an
Die Kooperationspartner des BdB werden ihre Software BdBatwork und Butler entsprechend der neuen Gesetzeslage anpassen. "Egal, ob butler Classic oder 21 - wir werden die neuen Abrechnungslogiken pünktlich mit dem nächsten Update und wie gewohnt anwenderfreundlich umgesetzt haben", so prosozial-Geschäftsführer Christoph Spitzley. "Die neuen Monatspauschalen und die zusätzlichen Pauschalen können vor dem Wechsel zur neuen Abrechnung im Programm hinterlegt werden. Diese werden bei der Abrechnung dann so berücksichtigt, dass der Übergang von der alten zur neuen Abrechnung naht- und reibungslos erfolgt."
Berlin, 06.06.2019 - Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über den Gesetzentwurf für eine höhere Vergütung. Durchschnittlich 17 Prozent mehr sollen Berufsbetreuer bekommen. Der BdB betont, dass dies nur der erste Schritte sein kann. Derzeit gibt es keine Signale für eine Ablehnung des Gesetzes wie 2018. Das Land Brandenburg hat ergänzend einen Antrag gestellt, der mahnt, zeitnah das Betreuungsrecht strukturell zu verbessern. Bemerkenswert ist, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates der Ländervertretung die Zustimmung empfiehlt. Wir berichten morgen an dieser Stelle.
Fotos: Felix König
Travemünde/Hamburg, 5. Juni 2019 – Unter dem Motto „Damit die Reform nicht zum Reförmchen wird!“ versammelte sich heute Vormittag eine Delegation von Mitgliedern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. vor dem ATLANTIC Grand Hotel Travemünde. Anlass war die 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die bis morgen unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein in Travemünde tagt.
Landesjustizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack traf sich vor dem Hotel mit den Vertreter/innen des BdB zu einem Austausch. Bei dieser Gelegenheit übergab ihr BdB-Landesgruppenchefin Sabine Schindler ein „Rezept“ für eine erfolgreiche Reform des Betreuungssystems (siehe PDF unten). Die BdB-Vertreter wollten den Justizministerinnen und Justizministern der Länder nochmals vor Augen zu führen, welche Zutaten notwendig sind und jetzt schon zur Verfügung stehen, um die Qualität der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu sichern. Sabine Schindler: „Die vom Bundesjustizministerium angestoßene Reform darf nicht aufgrund von fiskalischen Erwägungen von Seiten der Landesjustizministerien gebremst werden. Die "Baustelle Betreuung" war vor Ort symbolisch in Form einer großen Torte aufgebaut worden. Ministerin Sütterlin-Waack: "Wir bleiben miteinander im Dialog und gehen dann gemeinsam die nächsten Schritte." Sie betonte, dass sie es sich nicht nehmen lasse, am Freitag im Bundesrat noch einmal zu Betreuung zu sprechen.
Auch Dr. Philipp Kersting, Referatsleiter im Ministerium, nahm sich Zeit um mit den Anwesenden wohlwollend über die notwendigen Veränderungen zu sprechen.
BdB-Vorsitzender Thorsten Becker bei der Sachverständigenanhörung in Berlin
Podiumsdiskussion (c) BdB, Charles Yunck
"Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Position", versicherte Staatssekretär Christian Lange (SPD), Mitte, im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Thorsten Becker (beide BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Landesjustizminister Sebastian Gemkow (CDU) und Thorsten Becker (BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung), Thorsten Becker (BdB)
(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Thorsten Becker, Dirk Heidenblut (SPD), Dr. Harald Freter
Berlin/Hamburg, 1. April 2019 - In der letzten Woche haben der Rechts- und der Finanzausschuss des Bundesrates Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrates zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Betreuervergütung beschlossen. Darüber wird der Bundesrat am 12. April befinden, dazu wiederum die Bundesregierung bis zum 30. April Stellung nehmen. Beide Stellungnahmen gehen dann in das parlamentarische Verfahren zunächst im Bundestag. Die erste Lesung ist für den 4. April vorgesehen, die zweite und dritte für den Mai geplant (siehe auch Grafik in der aktuellen aspekte). Die Beschlüsse der Ausschüsse im Wortlaut siehe Anlage.
Dazu eine erste
Auswertung und Bewertung der Beschlussvorlage für die Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat liegen für seine Sitzung am 12. April 2019 Beschlussempfehlungen seines Rechtsausschusses (federführend) und seines Finanzausschusses vor. Diese bestehen aus einem allgemeinen resolutionsartigen Teil und konkreten Änderungsanträgen zum Gesetz. Beide enthalten nach Einschätzung des BdB höchst toxische Elemente.
Zu den konkreten Änderungsanträgen:
Gemäß Zf. 5 soll die Evaluierung erst fünf Jahren nach Inkrafttreten erfolgen und erst nach deren Abschluss ein Bericht darüber veröffentlicht werden. Im Regierungsentwurf war noch von einer Evaluierung innerhalb von vier Jahren mit Bericht bis zum 31.12.2024 die Rede.
In Verbindung damit soll das Gesetz gemäß Zf. 6 erst am 1.1.2020 in Kraft treten. Das bedeutet, dass mit einer Evaluierung frühestens am 1.1.2025 begonnen werden kann und somit Änderungen an der jetzigen Regelung in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages (vors. 2021 – 2015) nicht möglich sein werden.
Eine weitere Änderung (Zf. 4) betrifft die Aufwandsentschädigung für Verfahrenspfleger im FamFG, die von 4,- Euro auf 3,50 Euro gesenkt werden soll. Das betrifft die Betreuervergütung nicht unmittelbar, es wird aber in der Begründung auf den Bezug zur Betreuervergütung abgestellt.
Weiter soll (Zf. 2) bei den der Vergütungseinstufungen zugrunde liegenden Ausbildungen neben der „Nutzbarkeit“ auch die „Notwendigkeit“ herangezogen werden. Das konterkariert noch mehr als bisher die Bestrebungen des BdB, von den Vergütungsstufen weg und hin zu einer einheitlichen Vergütung aufgrund einer einheitlichen Ausbildung und Qualifikation zu kommen.
Auch in den allgemeinen zunächst resolutionsartigen Teilen der Stellungnahme sind einige sehr problematische Teile und für den weiteren Reformprozess möglicherweise tödliche Elemente enthalten.
Unter Zf. 1c) wird eine Kompensation der Mehrbelastung der Länder in Höhe von 157 Mio. (Anm.: wenn es wirklich zu einer durchschnittlichen Erhöhung um 17 % käme) durch eine Anpassung des Umsatzsteueranteils der Länder gefordert. Was passiert, wenn der Bund das nicht macht?
Unter Zf. 1d) wird eine „Strukturreform“ der Betreuung gefordert. Dahinter verbergen sich offenbar Überlegungen zu einer Trennung von rechtlicher und sozialer Betreuung und möglicherweise der Aufgabenübertragung auf die kommunalen Betreuungs- bzw. Sozialbehörden.
Unter Zf. 1 e) aa) wird eine weitere Propagierung der Vorsorgevollmachten gefordert. Das ist wegen der in der Vergangenheit auch medial immer wieder deutlich gewordenen Missbrauchsmöglichkeit und mangelnden Aufsicht und Kontrolle, die dann häufig der Betreuung angelastet werden, extrem kritisch zu sehen. Ähnliches gilt für die unter Zf. 1 e) bb) geforderte Ausweitung ehrenamtlicher Betreuungen im Familienkreis. Angesichts der zunehmenden Komplexität gerade der Durchsetzung sozialer Teilhaberechte dürfte die Bereitschaft und Eignung in diesem Bereich weiter abnehmen. Ein Ansatz könnte die vom BdB vorgeschlagene Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer auch durch Betreuungsbüros sein (Tandemmodell). Das könnte ein hier von den Ländern geforderter „Impuls“ sein.
Unter Zf. 1 e) cc) werden dann klare Regelungen zur Fallzahlbegrenzung gefordert. Das wäre für den weiteren Reformprozess ein „k.o.-Kriterium“ für den BdB. Allem Anschein nach haben sich hier am Ende entgegen anderslautender Zusagen doch Initiativen aus NRW durchgesetzt.
Unter Zf. 1 e) dd) sollen die Rechtspfleger hinsichtlich der Vergütungseinstufung weisungsgebunden durch Landesbehörden werden. Hier bahnt sich dann offenbar eine neue Herabstufungswelle an.
Mit Blick auf die – zeitlich gestreckte – Evaluation sollen unter Zf. 1 e) ee) weitere „Befugnisse und Komptenzen“ zur Prüfung der Organisation und Buchführung von Berufsbetreuern geschaffen werden. Hier kündigen sich weitere Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und zudem erheblicher Aufwand gerade für Betreuungsbüros an. Zudem handelt es sich hier nicht um fachliche Kriterien, die von den Aufsichtsbehörden auch gar nicht überprüfbar wären, sondern lediglich um weitere formale Kriterien.
Schließlich findet unter Zf. 7 der Stellungnahme eine Auseinandersetzung mit der Gesetzesbegründung statt. Auch diese enthält einige mit Blick auf den weiteren Reformprozess kritische Elemente.
So wird eine „Erhöhung des Zeitaufwandes“ begrüßt, die aber angesichts der Zusammenfassung von Stundensätzen und Stundenansätzen zu einer Fallpauschale gar nicht stattfindet.
Vor allem aber wird Kritik an der Vergleichsberechnung der Kosten eines Vereinsbetreuers geübt. Während der BdB in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf auf einige aus seiner Sicht deutlich zu niedrig angesetzte Positionen hingewiesen hat, halten die Ausschüsse folgende Positionen für zu hoch angesetzt:
- Kosten für die Aufsicht, Weiterbildung und Versicherung in den Betreuungsvereinen seien ausschließlich der Querschnittsarbeit und nicht der Betreuungsarbeit zuzuordnen und deshalb bei er Vergleichsberechnung nicht zu berücksichtigen,
- der Sachkostenaufschlag sei zu hoch bemessen, selbst wenn Aufwendungen für Dolmetscher (!) hier berücksichtigt werden.
Fazit
Die von den Ausschüssen angeregten konkreten Gesetzesänderungen sind geeignet, die jetzt beabsichtigten Änderungen (Inkrafttreten und Evaluationszeitraum) erneut auf lange Sicht festzuschreiben. Aus Sicht des BdB stellt dieser Regierungsentwurf allenfalls einen ersten Schritt dar, der wegen der nicht erreichten durchschnittlichen Erhöhung um 17 Prozent selbst als solcher unzureichend ist.
Wenn die im allgemeinen Teil formulierten Forderungen durch Beschluss des Bundesrates zur gültigen Position der Länder werden, dürfte das zum Ende des Reformprozesses in der jetzt angedachten Form führen. Alle dort aufgestellten Punkte stehen jeder Weiterentwicklung entgegen. Das gilt namentlich für die Fallzahlbegrenzung, die offenbar beabsichtigte Weiterführung und restriktive Handhabung der Vergütungsstufen und die geforderte „Strukturreform“.
Dem Vernehmen nach beruhen die Ausschussbeschlüsse auf Anträgen aus einzelner Länder, die dann durch Enthaltungen einiger Länder möglich wurden. In den Ausschüssen wird nach Ländern abgestimmt.
Die Bundesregierung hat sich dem Vernehmen nach bei den Ausschussberatungen gegen diese Änderungen ausgesprochen.
Der BdB wird in einem dringenden Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder (als „Stimmführer“ im Bundesrat) unsere Kritik vorgetragen werden, möglichst um eine Beschlussfassung im Bundesrat in dieser Form am 12.4.2019 zu verhindern, spätestens aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren davon Abstand zu nehmen.
Wir werden die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen auffordern, den Änderungswünschen des Bundesrates nicht zuzustimmen. Die Bundesregierung wird ja bis zum 30.4.2019 Stellung nehmen und beide Stellungnahmen gehen dann in die weitere Ausschussberatung ein. Eventuell sollte eine Anhörung im Rechtsausschuss verlangt werden, die vor der zweiten Lesung im Mai stattfinden sollte.
Soweit irgend möglich werden Vorstand und Landesgruppen Gesprächstermine aller Art vereinbaren. Für den 12. April sind Gespräche mit Landesjustizministern angefragt, am 1. April findet ein Gespräch mit Dirk Heidenblut (MdB, SPD) statt, bei Axel Müller (MdB, CDU/CSU) ist ein Gespräch angefragt.
Wir müssen zu erreichen, dass der Bundestag am Ende dem Gesetzentwurf ohne die vom Bundesrat geforderten Änderungen zustimmt, und zwar mit einer gleichmäßigen statt angeblich „durchschnittlichen“ Erhöhung um 17 Prozent.
Bis zur Europawahl Ende Mai werden die Änderungen am Wahlrecht nicht in Kraft treten
Hamburg, 7./8. März 2019 - In seiner ersten Sitzung 2019 in Hamburg hat der Länderrat den Wirtschaftsplan des BdB bestätigt. Außerdem diskutierte der Rat den aktuellen Gesetzesentwurf zur Vergütungserhöhung. Er unterstützt die Position des Vorstandes hierzu. Die Delegierten der Länder haben zudem beschlossen, dass künftig die Fortbildungen der Landesgruppen vom ipb organisiert werden. Die jeweiligen Themen regen die Landesgruppen an. Ziel sind bundesweit einheitliche Qualitätsstandards bei Planung und Ausführung der Seminare. Der Rabatt für Mitglieder bleibt unverändert.
Für Mitglieder geht es hier zum Protokoll der Sitzung.
Der Wertvergleichsrechner wird mit dem heute veröffentlichten BdB at work update ausgeliefert.
Bundesverfassungsgericht (c) Stephan Baumann
v.l.n.r: Cornelia Stolze, Christa Lange, Harry Hartwig, Sandra Maischberger, Bettina Titjen, Annett Mau, Andrea Schwin-Haumesser (c) WDR, Max Kohr
Foto (c) Charles Yunck
Protest vor dem Düsseldorfer Landtag
v.l.n.r. Sabine Schindler, Dr. Dirk Bahrenfuss, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting, Andreas Creuzberg, Sönke Wimmer, Svetlana Sonnenberg, Walter Klitschka
Die Große Koalition nahm das Thema Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse wieder von der Tagesordnung
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB
Sörup, 30.01.2019 - Rund 70 Gäste waren der Einladung des Betreuungsbüros Sörup zum Tag der Offenen Tür gefolgt, darunter der Referatsleiter für Betreuungsrecht im Schleswig-Holsteinischen Landesjustizministerium, Dr. Philipp Kersting. Das vorherrschende Thema auf der Veranstaltung war der vom BMJV vorgelegte Gesetzentwurf, der eine Vergütungserhöhung um 17 Prozent vorsieht. Dazu äußerte sich auch Referatsleiter Dr. Kersting. "Schleswig-Holstein will zustimmen", versprach er.
BMJV in Berlin