Stellungnahme

Positionen des BdB zur „Bundesfachstelle Unterstützte Entscheidungsfindung"

Hamburg, 1. Februar 2024 - Das deutsche Betreuungsrecht wurde 2023 grundsätzlich modernisiert und neu strukturiert, wobei es sich deutlicher an den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) orientiert. Der Vorrang der Wünsche der Klient*innen wird im neuen Betreuungsrecht als zentraler Maßstab normiert. Es wird klarer geregelt, dass rechtliche Betreuung in erster Linie Unterstützung für Klient*innen bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleisten soll. Stellvertretung ist künftig nicht ausgeschlossen, aber stärker zu begründen.