Thorsten Becker (BdB), Referatsleiterin Annette Schnellenbach (BMJV), Staatssekretär Christian Lange (SPD), Dr. Harald Freter (BdB) und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt
Pressemitteilung | Berlin, den 3. Dezember 2019 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will die Reform des Betreuungsrechts noch in dieser Legislaturperiode auf den parlamentarischen Weg bringen. Geht es nach den Plänen des Ministeriums, soll der Referentenentwurf im Sommer 2020 ins Kabinett eingebracht werden. Dies kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Christian Lange im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB) an. An dem Treffen in Berlin nahmen die Leiterin des Referats für Betreuungsrecht Annette Schnellenbach teil, der Vorsitzende des BdB Thorsten Becker, BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt.
Ein zentraler Eckpunkt des Reformpakets ist die Einführung eines Zulassungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung. Das Paket sieht unter anderem den Wegfall der mancherorts praktizierten sogenannten Elferregel vor, wonach ein Berufsbetreuer zunächst zehn Betreuungen ehrenamtlich führen muss, bevor sie/er ab der elften Betreuung ihre/seine Leistung abrechnen darf. Ein weiterer, wichtiger Punkt: Das Betreuungssystem soll an die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.
Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker sagte: „Auch wenn wir deutlich weitergehende Forderungen haben, wie ein Hochschulstudium als verbindliche Qualifikation und die Einführung einer Berufskammer, so wären doch langjährige Forderungen unseres Verbands erfüllt, sollte das Paket Gesetz werden. Dies wäre ein großer Erfolg für unsere Berufsgruppe.“
Der Diskussionsprozess, in den sich der BdB in verschiedenen Arbeitsgruppen eingebracht hat, ist am vergangenen Donnerstag mit einem Abschlussplenum zu Ende gegangen. Staatssekretär Lange sagte, dass bereits Gespräche auf Länderebene geführt wurden und werden: „Das Feedback ist heterogen. Es gibt zum Teil erheblichen Widerstand gegen Teile des Reformpakets.“ BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter kündigte an: „Wir werden auf Länderebene ebenfalls das direkte Gespräch mit den Entscheidern suchen, um sie von der Notwendigkeit der Reform zu überzeugen.“
Hamburg, 28. November 2019 - Frau Inge-Lore Andres heißt das 7.000 Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. Die Diplom-Pädagogin, Gesundheitspädagogin und Praktische Betriebswirtin hat sich erst vor kurzem als Berufsbetreuerin selbstständig gemacht. "In den letzten 17 Jahren meines Berufslebens als Jobcoachin stand die selbstbestimmte berufliche Weiterentwicklung meiner Klient/innen im Vordergrund. Als Berufsbetreuerin möchte ich meine Klient/innen bei einem selbstbestimmten Leben unterstützen - auch unter erschwerten Bedingungen", erzählt Inge-Lore Andres. Ihre Projekte als Aromatologin wolle sie als Ausgleich weiterführen. Vom BdB wünsche sie sich einen professionellen Ansprechpartner für den Start in den Beruf, Beratung, Austausch mit Berufskolleg/innen und die Vetretung ihrer beruflichen Interessen. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter heißt Frau Andres herzlich willkommen im Verband. "Dass wir erstmals 7.000 Mitglieder zählen, ist ein deutliches Signal für die wachsende Bedeutung unserer Anliegen", so Harald Freter.
Schleswig-Holsteins Justizministerin will Reformprozess voranbringen. Im Gespräch im Kieler Ministerium: Frank Cremer-Neihaus, Dr. Harald Freter, Sabine Schindler (alle BdB), Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting (v.l.nr.)
Hamburg, 24. Oktober 2019 - Frau Rike Kleeberg studiert Gebärdendolmetschen im 7. Semester an der Hochschule Magdeburg-Stendal. Im Rahmen ihrer Bachelorarbeit setzt sie sich mit dem Thema „Rechtliche Betreuung von tauben Personen – Herausforderungen und Erfahrungen in der Kommunikation“ auseinander. Dafür sucht sie Interviewpartner/innen, die schwerhörige/gehörlose/taube Klient/innen betreuen.
Wer das Forschungvorhaben unterstützen möchte, kann mit Rike Kleeberg unter der E-Mail: Klara.Kleeberg@stud.h2.de Kontakt aufnehmen.
Bundesministerium für Gesundheit (c) Bundesministerium für Gesundheit
(c) Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Hamburg, 23. September 2019 - Die nächste BdB-Jahrestagung findet statt am 23. -25. April 2020 im PENTAHOTEL in Leipzig. Sie können bereits jetzt ein Zimmer buchen - mehr Informationen hier.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen!
Inklusionsaktivist Krauthausen tauschte sich mit den Landesgruppenvertretern in der Hamburger Geschäftsstelle zu öffentlichkeitswirksamen Methoden aus
BMJV Außentotale (c) BdB
Die neue Justizministerin Christine Lambrecht ©Stephanie Pilick
© Bundesrat | Frank Bräuer
Heike Looser, Anja Pfeifer, Thorsten Becker, Landesjustizministerin Frau Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein), Hennes Göers, Jochen Halbreiter (alle BdB-Vorstand)
Berlin, 7.6.2019 - Geschafft! Der Bundesrat hat heute der Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen zugestimmt. "Diesen Erfolg hätte es ohne den BdB nicht gegeben", so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. "Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein", so Becker weiter. Der BdB-Vorstand hatte geschlossen an der Bundesratssitzung in Berlin teilgenommen.
Bevor die Länderkammer das Gesetz unter Top 4 mit deutlicher Mehrheit annahm, sagte die schleswig-holsteinische Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in ihrer Rede: "Wir stehen heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur Betreuervergütung.“ Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Durch die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent verbessere man die Einkommenssituation der Berufsbetreuer und setze mit der Steigerung der abrechenbaren Stunden ein klares Signal für die Erhöhung der Qualität. In Bezug auf den Mehrkostenaufwand der Länder äußerte sie: „Das Geld ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute. Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung.“ Ihr liege das Betreuungswesen sehr am Herzen und sie sei der Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit entsprechend bezahlt werden müsse. Darum werde Schleswig-Holstein zustimmen.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) betonte: „Es war immer auch ein Anliegen der Länder, dass wir die Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer anpassen. Wir sind alle der Überzeugung, das Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“ Er merkte an, dass einige Punkte, die die Länder am Gesetzentwurf ändern wollten, nicht aufgenommen wurden und verwies auf die 1. Lesung im Bundesrat. Hier bleibe zukünftig noch einiges zu tun, dennoch: „Für heute aber meine ich, dass die Berufsbetreuerinnen und –betreuer es verdienen, dass wir heute die Erhöhung beschließen.“ Darum werde das Land Rheinland-Pfalz zustimmen.
Der Entschließungsantrag von Brandenburg bekam keine Mehrheit. Der Antrag sah vor, die strukturellen Verbesserungen im Betreuungsrecht zeitnah auf den Weg zu bringen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität der rechtlichen Betreuung, der Auswahl und Kontrolle von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen und des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen.
Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. "Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden", so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist.
Hier finden Sie das Protokoll der Bundesratsabstimmung.
So geht es weiter
Das Gesetz wird vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz dann offiziell in Kraft.
Software-Partner passen ihre Programme an
Die Kooperationspartner des BdB werden ihre Software BdBatwork und Butler entsprechend der neuen Gesetzeslage anpassen. "Egal, ob butler Classic oder 21 - wir werden die neuen Abrechnungslogiken pünktlich mit dem nächsten Update und wie gewohnt anwenderfreundlich umgesetzt haben", so prosozial-Geschäftsführer Christoph Spitzley. "Die neuen Monatspauschalen und die zusätzlichen Pauschalen können vor dem Wechsel zur neuen Abrechnung im Programm hinterlegt werden. Diese werden bei der Abrechnung dann so berücksichtigt, dass der Übergang von der alten zur neuen Abrechnung naht- und reibungslos erfolgt."
Berlin, 06.06.2019 - Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über den Gesetzentwurf für eine höhere Vergütung. Durchschnittlich 17 Prozent mehr sollen Berufsbetreuer bekommen. Der BdB betont, dass dies nur der erste Schritte sein kann. Derzeit gibt es keine Signale für eine Ablehnung des Gesetzes wie 2018. Das Land Brandenburg hat ergänzend einen Antrag gestellt, der mahnt, zeitnah das Betreuungsrecht strukturell zu verbessern. Bemerkenswert ist, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates der Ländervertretung die Zustimmung empfiehlt. Wir berichten morgen an dieser Stelle.
Fotos: Felix König
Travemünde/Hamburg, 5. Juni 2019 – Unter dem Motto „Damit die Reform nicht zum Reförmchen wird!“ versammelte sich heute Vormittag eine Delegation von Mitgliedern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. vor dem ATLANTIC Grand Hotel Travemünde. Anlass war die 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die bis morgen unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein in Travemünde tagt.
Landesjustizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack traf sich vor dem Hotel mit den Vertreter/innen des BdB zu einem Austausch. Bei dieser Gelegenheit übergab ihr BdB-Landesgruppenchefin Sabine Schindler ein „Rezept“ für eine erfolgreiche Reform des Betreuungssystems (siehe PDF unten). Die BdB-Vertreter wollten den Justizministerinnen und Justizministern der Länder nochmals vor Augen zu führen, welche Zutaten notwendig sind und jetzt schon zur Verfügung stehen, um die Qualität der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu sichern. Sabine Schindler: „Die vom Bundesjustizministerium angestoßene Reform darf nicht aufgrund von fiskalischen Erwägungen von Seiten der Landesjustizministerien gebremst werden. Die "Baustelle Betreuung" war vor Ort symbolisch in Form einer großen Torte aufgebaut worden. Ministerin Sütterlin-Waack: "Wir bleiben miteinander im Dialog und gehen dann gemeinsam die nächsten Schritte." Sie betonte, dass sie es sich nicht nehmen lasse, am Freitag im Bundesrat noch einmal zu Betreuung zu sprechen.
Auch Dr. Philipp Kersting, Referatsleiter im Ministerium, nahm sich Zeit um mit den Anwesenden wohlwollend über die notwendigen Veränderungen zu sprechen.
BdB-Vorsitzender Thorsten Becker bei der Sachverständigenanhörung in Berlin
Podiumsdiskussion (c) BdB, Charles Yunck
"Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Position", versicherte Staatssekretär Christian Lange (SPD), Mitte, im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Thorsten Becker (beide BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Landesjustizminister Sebastian Gemkow (CDU) und Thorsten Becker (BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung), Thorsten Becker (BdB)
(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Thorsten Becker, Dirk Heidenblut (SPD), Dr. Harald Freter
Bis zur Europawahl Ende Mai werden die Änderungen am Wahlrecht nicht in Kraft treten
Hamburg, 14. März 2019 - Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. empfiehlt allen Betreuern, die eine „Betreuung in allen Angelegenheiten“ führen, mit ihren Klienten zu besprechen, ob diese an anstehenden Wahlen wie der Europawahl 2019 teilnehmen möchten. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen, dass Ihr Klient in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat, wie an dieser Stelle berichtet, in seinem Beschluss vom 25. Januar 2019 den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen für verfassungswidrig erklärt. Menschen, für die ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde oder die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einer psychiatrischen Klinik befinden, werden künftig das Wahlrecht erhalten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich unmittelbar auf das Bundeswahlgesetz und hat damit für die kommende Europawahl keine unmittelbare Rechtswirkung.
Die Regierungskoalition hat sich nach langem Ringen inzwischen auf einen Gesetzvorschlag zur Änderung des Wahlrechts geeinigt. Der Bundestag will den Gesetzantrag der Koalition am morgigen Freitag beschließen. In Kraft treten werden die Änderungen allerdings erst am 1. Juli 2019, für die anstehende Europawahl Ende Mai werden die Regelungen also nicht mehr rechtzeitig umgesetzt.
Der BdB hat deshalb einen Musterantrag entwickelt, mit dem Sie bei der Wahlbehörde beantragen können, dass Ihr Klient in das Wählerverzeichnis aufgenommen wird, um an den anstehenden Wahlen teilnehmen zu können. Da die Bestimmung zum Wahlrechtsausschluss im Europawahlgesetz materiell dieselbe ist wie im Bundeswahlgesetz, ist nach unserer Auffassung auch diese Bestimmung verfassungswidrig und hindert Menschen an der Ausübung des demokratischen Grundrechts der Teilnahme an der kommenden Europawahl. Das Schreiben können Sie hier herunterladen.
Darüber hinaus rät der BdB, bei einer Betreuung „in allen Angelegenheiten“ eine Abänderung des Aufgabenkreises zu beantragen. Zur Begründung sollten Sie auch auf den damit verbundenen Wahlrechtsausschluss hinweisen und die Bereiche benennen, in denen keine Betreuung erforderlich ist. Eine ausführliche rechtliche Kommentierung lesen Sie ab dem 1. April in der nächsten aspekte-Ausgabe in forum & fakten.
Der Wertvergleichsrechner wird mit dem heute veröffentlichten BdB at work update ausgeliefert.
Bundesverfassungsgericht (c) Stephan Baumann
v.l.n.r: Cornelia Stolze, Christa Lange, Harry Hartwig, Sandra Maischberger, Bettina Titjen, Annett Mau, Andrea Schwin-Haumesser (c) WDR, Max Kohr
Foto (c) Charles Yunck
Protest vor dem Düsseldorfer Landtag
v.l.n.r. Sabine Schindler, Dr. Dirk Bahrenfuss, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting, Andreas Creuzberg, Sönke Wimmer, Svetlana Sonnenberg, Walter Klitschka
Die Große Koalition nahm das Thema Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse wieder von der Tagesordnung
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB
Sörup, 30.01.2019 - Rund 70 Gäste waren der Einladung des Betreuungsbüros Sörup zum Tag der Offenen Tür gefolgt, darunter der Referatsleiter für Betreuungsrecht im Schleswig-Holsteinischen Landesjustizministerium, Dr. Philipp Kersting. Das vorherrschende Thema auf der Veranstaltung war der vom BMJV vorgelegte Gesetzentwurf, der eine Vergütungserhöhung um 17 Prozent vorsieht. Dazu äußerte sich auch Referatsleiter Dr. Kersting. "Schleswig-Holstein will zustimmen", versprach er.
BMJV in Berlin
Hubertus Heil (Arbeits- und Sozialminister, SPD), Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung) und Heribert Prantl (Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung)
Berlin, 15.11.2018 - Eine Delegation des BdB hat heute morgen dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Dieter Lauinger (B90/Grüne, Foto rechts), in Berlin 333 Fallbeschreibungen übergeben. Die Botschaft: Betreuung kann nicht jeder! BdB-Vorsitzender Thorsten Becker (Foto links) gab dem Justizminister außerdem eine Resolution für eine sofortige Vergütungserhöhung. "Die Zeit des Diskutierens ist vorbei. Es müssen jetzt Entscheidungen gefällt werden", so Lauinger. Aus ganz Deutschland waren knapp 100 Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen angereist, um vor der Thüringischen Landesvertretung in Berlin für bessere Rahmenbedingungen zu protestieren. Am Sonntagabend, 18.11. 19.30 Uhr erscheint der Beitrag des angereisten WDR-Teams in der Sendung "Westpol".
Staatsministerin Kerstin Schreyer (CSU) im Gespräch mit Jochen Halbreiter und Brigitte May (beide BdB), v.r.nl.
30.10.2017 - Im Mitgliederbereich stellen wir die wichtigsten Formulare zum Thema Datenschutz für das Betreuungsbüro bereit. Die Vorlagen haben Experten aus der Betreuungspraxis in einer BdB-Arbeitsgruppe für unsere Mitglieder entwickelt.
Wie bereits angekündigt finden Sie dort ein Formblatt, mit dem Sie Ihre Klient/innen über die Datenverarbeitung im Rahmen der rechtlichen Betreuung informieren können, sowie eine Einwilligungserklärung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ausführliche Informationen über relevante Aspekte der DSGVO für Ihre Betreuungsarbeit, Datenschutzhinweise für Ihre Website, Vorlagen für die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten sowie weitere hilfreiche Formulare.
Berlin, 17.10.2018. - Der BdB zeigt Flagge bei den Justizministern und Justizministerinnen: Sie tagen am 15.11. in der Landesvertretung Thüringen: Mohrenstraße 64, 10117 Berlin. Der größte Verband des Berufsstandes protestiert für eine angemessene Vergütung und gegen den Ausspruch der "JuMiKo": "Betreuung kann jeder." Wir fordern professionelle Betreuung für Menschen mit Unterstützungsbedarf - für ein selbstbestimmtes Leben.
Unser Treffpunkt ist um 8:30 Uhr auf dem „Zietenplatz“direkt vor der Landesvertretung. Dort halten wir Baustellen-Material wie Helme und Warnwesten bereit. Details zur Anfahrt finden Sie bitte in dem PDF, welches folgend zum Download bereit steht. Mehr Informationen zu unserer aktuellen Kampagne unter www.baustelle-betreuung.de.
Stephan Thomae (FDP) und Jochen Halbreiter (BdB)
v.l.n.r: Monika Leeker (Bdb), Dr. Katarina Barley (SPD), Kerstin Schäfer (BdB), Lisa Gnadl (SPD)
Erkner, 17.9.2018 - "Gute rechtliche Betreuung braucht nicht nur prägnantere Gesetzestexte, sondern vor allem bessere Rahmenbedingungen, die eine unterstützte Entscheidungsfindung überhaupt erst ermöglichen", stellt der 16. Betreuungsgerichtstag (BGT) in seiner Abschlusserklärung fest. Dies war auch das Kernergebnis des Plenums, zur Qualität in der Betreuung, auf dessen Podium der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker diskutierte. Der wiedergewählte BGT-Vorsitzende Peter Winterstein sagte zudem, die im Koalitionvertrag erwähnte "zeitnahe" Vergütungserhöhung bedeute für ihn bis Ende des Jahres.
v.l.n.r. Hennes Göers (BdB), Thorsten Becker (BdB), Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechtspolitische Sprecherin CDU/CSU Fraktion im Bundestag), Dr. Harald Freter (BdB)
v.l.n.r.: Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow, Silke Hagenow-Ukat, Fred Fiedler, Alexander Meyer
v.l.n.r.: Dr. Jürgen Martens, Hennes Göers
Mit der Situation Angehöriger psychisch Erkrankter in der NS-Zeit beschäftigt sich das Begleitprogramm der Gedenkveranstaltung für die Opfer von "Euthanasie" und Zwangssterilisation. Der Eintritt am 31. August in Berlin ist frei. Anmeldung unter grp@diakonie.de oder Fax 030/652 11 3860.
Was machen Betreuer? Wie sollte ich vorsorgen? BdB-Mitglieder öffnen im Herbst ihre Türen und beantworten diese Fragen. Den Anfang macht das Büro von dem hessischen BdB-Landesvorstand Eberhard Marten am 14.September in Randstadt. Die Unterstützung und das Interesse ist groß: Die Betreuungsbehörde des Wetteraukreises und die Betreuungsvereine der Caritas, der Diakonie und der Betreuungsverein Friedberg begleiten mit Vorträgen. Zugesagt für Grußworte haben bisher: Ministerin Lucia Puttrich (CDU), Lisa Gnadl MdL SPD, Bürgermeisterin Reichert-Dietzel, Thomas Zebunke (Grüne), Gabi Faulhaber (Linke) sowie Marco Behrendt, Leiter der Betreuungsbehörde und Mitarbeiterinnen der drei Betreuungsvereine, die am Fragen zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht beantworten wollen. Der Kreisanzeiger für Wetterau hat den Termin bereits angekündigt.
Wenn Ärzte Patienten in Psychiatrien länger als eine halbe Stunde fixieren wollen, brauchen sie künftig einen richterlichen Beschluss. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat damit heute seine Entscheidung gefällt. Verfassungsbeschwerde hatten zwei Personen eingelegt, die ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt sahen.
v.l.n.r. Hennes Göers_Thorsten Becker_Harald Freter_BdB_Dirk Heidenblut_SPD
Im Gespräch mit dem BdB machte Staatssekretär Christian Lange (SPD) gestern in Berlin die Haltung des Bundes deutlich. BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Vorstandsmitglied Hennes Göers wollten von dem Staatssekretär der Bundesjustizministerin wissen, wie es weitergeht mit der Vergütungserhöhung. „Das BMJV ist nach wie vor der Auffassung, dass die Vergütungsfrage prioritär ist und es nicht damit warten will“, so Lange.
Foto v.l.n.r.: Frank Staeck, Alexander Kutscher, Volker Ullrich (MdB CSU), Brigitte May, Marianne Berndorfer
„Die Länder müssen in Aktion treten. Ich werde mich im Rechtsausschuss des Bundestags für die Belange der Betreuer einsetzen und auf die Landespolitik zugehen“, so Volker Ullrich (CSU).
Wir freuen uns über ein Wiedersehen auf der BdB-Jahrestagung vom 2. - 4. Mai 2019 im Kongresshotel Potsdam am Templiner See.
Sie wollen sich politisch engagieren, haben aber keine Zeit, weit zu fahren? Sie möchten fachlichen Austausch oder die Arbeitsbedingungen von Berufsbetreuern und Betreuerinnen vor Ort verbessern? Die BdB-Landesgruppe Niedersachsen hat als erste ein regionales Netzwerk aufgebaut. Hier geht es zu den Kontakten.
Das Programm des 16. Betreuungsgerichtstag (BGT) prägt die Unterstützte Entscheidungsfindung. Die Fachwelt und Politik diskutieren vom 13. bis 15. September in Erkner in 13 Arbeitsgruppen und zahlreichen Vorträgen. Unter den Referenten und Referentinnen sind auch BdV-Vorsitzender Thorsten Becker und BdB-Jurist Kay Lütgens. Zur Anmeldung
Mit jungen, beziehungsgestörten Menschen mit Bedarf an entwicklungsfördender Unterstützung hat sich BdB-Mitglied Ulrike Hess beschäftigt. Die Masterarbeit der Berlinerin zu den "Jungen Wilden" lesen Sie hier.
„Natürlich muss diese Art der Betreuung anständig finanziert werden“, machte MdB Dr. Jürgen Martens deutlich. Sowohl Hagenow als auch Fiedler plädieren zudem für eine entsprechende Ausbildung für Betreuer.
Dirk Heidenblut (c) Susie Knoll, Karl-Heinz Brunner (c) Sandra Ludewig
Hamburg, 20.6.2018 - Der BdB hat den Beschluss und die Stellungnahme der Justizministerkonferenz in Eisenach analysiert. In seiner Entgegnung in Form eines Protestbriefes an Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sowie einer den Brief ergänzenden Anlage mit Kommentierung einzelner Aspekte des Beschlusses entlarvt der Verband die Aussagen aus dem Beschluss der JuMiKo als widersprüchlich, rückwärtsgewandt und unredlich. Um Kosten zu sparen wird dort versucht, das Bild der "Maßlosigkeit" von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen zu prägen.
Der BdB freut sich über den Start des Reformprozesses zur Qualität in der Betreuung. Eingeladen hat das Bundesjustizministerium. Der Verband nimmt mit seinen Fachkenntnissen und Konzepten teil. Nach der Sommerpause sollen Arbeitsgruppen gebildet werden. Der Prozess soll bis Ende 2019 laufen.
Die Verbände in der Wohlfahrtspflege fordern sofort eine Vergütungserhöhung. In ihrem Appell warnen sie, dass ihre Betreuungsvereine keine Zeit mehr hätten, zu warten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft betont, sie bringe sich gerne in den anstehenden Diskurs zum Betreuungswesen ein. Die notwendige Diskussion dürfe jedoch von der Politik nicht dazu genutzt werden, die seit Jahren notwendige Vergütungserhöhung weiter hinaus zu zögern.
Protestierende Berufsbetreuer des BdB haben heute Morgen dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Dieter Lauinger eine Petition übergeben. Sie fordern darin die Minister auf, sich mit der Umsetzung der Ergebnisse der Studie des Bundesjustizministeriums zur Qualität in der Betreuung zu beschäftigen. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält einen Passus dazu. Die BdB-Landesgruppe Thüringen hat zum Protest aufgerufen. Sie hat auf der Anfahrt der Minister zu ihrer Frühjahrskonferenz in Eisenach symbolisch die "Baustelle Betreuung" eingerichtet- mit Kollegen aus ganz Deutschland. Die Forderung: Sofort 24 Prozent mehr Zeit und 25 Prozent mehr Geld für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen. Medien berichteten. Erst kürzlich twitterte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley an den BdB, sie sehe die Länder in der Verantwortung in Sachen Vergütungserhöhung. Sie müssten ihre Vorbehalte abbauen. Für den anstehenden Reformprozess im Deutschen Betreuungswesen rief sie zur Diskussion auf. Der BdB ist beim Auftakt am 20. Juni in Berlin dabei: Der größte Verband des Berufsstandes hat bereits "die Schaufel voll" mit Konzepten für eine bessere Qualität. Die Aktion vor der Wartburg unterstützen BdB-Bundesvorstand und die Geschäftsstelle. Fotos: Paul-Philipp Braun