Als Berufsbetreuer arbeiten Sie in einem hochkomplexen Aufgabenbereich. Vorgaben und Bedingungen ändern sich schnell. Der BdB gibt Ihnen hier nützliche Tipps weiter.
zurück zum SeitenanfangOktober 2019 - Berufsbetreuer sind schon länger von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Nun gibt es gute Nachrichten für alle Betreuer, die auch als Verfahrensbeistand tätig sind: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vergütung für beruflich tätige Verfahrensbeistände nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
zurück zum SeitenanfangWie geht eigentlich „papierarmes Arbeiten“? Ist das im Betreuungsalltag überhaupt umsetzbar? Wo liegen meine Daten, wenn ich mit butler arbeite, und wie sicher ist das? Was bedeutet „mehr Mobilität“ konkret und was habe ich davon? – Zu diesen und weiteren Fragen steht Alexander Lemke von der prosozial GmbH in Koblenz Rede und Antwort. Er informiert unverbindlich über neue Möglichkeiten und deren Umsetzung in verschiedenen Betreuungsbüros. Wenn Sie es wünschen, gerne auch in Ihrer Region z.B. im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf Landesebene. Dieses Angebot ist ein Service für die Landesgruppen des BdB und resultiert aus den Gesprächen zur Kooperation im Frühjahr mit Vorstand und Geschäftsführung. Interessierte können gerne Herrn Alexander Lemke direkt unter 0261-201615 605 oder 0151 72016125 kontaktieren. Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an alexander.lemke@prosozial.de.
zurück zum SeitenanfangGute Nachrichten für Berliner Betreuer/innen und Klient/innen: Beihilfeberatung wird in Berlin ab sofort von der Pflegeversicherung anerkannt. Klient/innen profitieren von günstigeren Beiträgen. Mehr erfahren Sie in dem Beitrag unseres Kooperationspartners medirenta.
Neues vom Beihilfeberater: Von der Pflegeversicherung anerkannt!
Der Komplett-Service der MEDIRENTA wird beim Vorliegen von Pflegegraden deutlich günstiger. Denn die Leistungen des MEDIRENTA-Spezialteams „Unterstützung im Alltag“ werden nun von der Pflegeversicherung anerkannt. Berliner Kleinten und Klientinnen kommen so auf deutlich günstigere Beiträge für die umfassende Dienstleistung des Beihilfeberaters.
Diese neue Regelung gilt für ambulant Pflegebedürftige, zunächst nur für Betroffene mit Wohnsitz Berlin. Die Zulassung in den anderen Bundesländern wurde von MEDIRENTA bereits beantragt, ist aber noch nicht entschieden. Für Berlin aber gilt: Die Leistungen des Beihilfeberaters können somit zum großen Teil direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet werden – und man muss sich darum nicht einmal selbst kümmern, denn das erledigt ja der Beihilfeberater! Die jeweilige Beitragshöhe wird wie immer individuell errechnet.
Gerade im Pflegefall sind beihilfeberechtigte Kleinten und Klientinnen mit den Krankenkostenabrechnungen häufig überfordert, vor allem, wenn Pflegeleistungen dazukommen. Und noch viel härter trifft es meist deren Angehörige, wenn der Beihilfeberechtigte selbst plötzlich ausfällt. Kompetente Hilfe bietet hier der Beihilfeberater, der alle Formalitäten übernimmt, berät und natürlich für korrekte und schnelle Kostenerstattung sorgt.
MEDIRENTA ist als Rechtsdienstleister gerichtlich zugelassen. Die Beihilfe-Spezialisten aus Berlin-Buckow nehmen seit 35 Jahren Beamten und ihren Angehörigen bundesweit diese Sorgen ab und bieten einen wirklich umfassenden Service.
Informieren Sie sich unter www.medirenta.de
Kostenlose Beratung per Email: Ein Angebot des KVJS
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung trat am 25. Mai in Kraft: Was sollten Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen wissen? Wir haben einige Informationen für Sie zusammengestellt.
Das Teilhabegesetz in die Praxis umzusetzen, dabei will das Projekt des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. begleiten. Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen und Austausch bietet das Portal der Initiative:
zurück zum Seitenanfang"Mehr als 60 Euro sollte niemand für ein Konto zahlen", zu dem Schluss kommt die Stiftung Warentest in ihrem Vergleich. Wo die Konten kostenlos sind führen die Tester auch auf.
zurück zum SeitenanfangKostenlose Unterstützung bei Widersprüchen gegen die Ablehnung von häuslicher Krankenpflege bietet das Projekt hkp-widerspruch.de. Für einen Widerspruch benötigt das Anwalt-Team die Unterlagen, eine Registrierung ist nicht notwendig. Innerhalb eines Werktages verspricht die Internetseite eine Antwort, ob das Anliegen Erfolgsaussichten hat. Wenn ja, legt das Team Widerspruch ein. Ist dieser erfolgreich, zahlt die Krankenkasse die Kosten der Anwälte. Den Bedarf für solche eine Dienstleistung stellte eine Studie der TU Dortmund fest. Das Wirtschaftsministerium hat das Projekt gefördert.