Betreuung sichert Menschenrechte

Was ist rechtliche Betreuung?

Welche Aufgaben übernehmen rechtliche Betreuer*innen? Wie wird eine Betreuung eingerichtet? Wie kann ich für den Ernstfall vorsorgen? Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen.

Wenn Menschen Unterstützung brauchen

Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Jede*r kann durch einen tragischen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter in eine solche Situation geraten. In diesem Fall stellt das Gericht eine*einen rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Diese unterstützen die betroffenen Menschen, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, bei der  Ermöglichung oder Sicherstellung medizinischer Behandlungen. Dabei steht die Selbstbestimmung der Klient*innen im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.

Seit 1992 dürfen Menschen nicht mehr entmündigt werden. Diese Praxis endete mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts. Seit dem bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Mit Wirkung ab 2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht zuletzt umfänglich reformiert. Es passt sich den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an und rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung. Außerdem sieht es ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer*innen vor, für die ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

Was Betreuer*innen zu tun haben, regelt das Betreuungsrecht. Eine Betreuung wird nur für genau definierte Aufgabenbereiche eingerichtet, die für den*die jeweilige Klient*in erforderlich sind. Die Wünsche der betreuten Menschen sind für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend. Nur im Ausnahmefall, zum Beispiel bei einer erheblichen Selbstgefährdung, dürfen Betreuer*innen stellvertretend für Ihre Klient*innen entscheiden.

Was viele nicht wissen: Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hat zunächst niemanden, der seine*ihre Angelegenheiten im Falle eines Falles rechtsverbindlich regeln darf. Einzige Ausnahme ist das gegenseitige, auf kurze Zeit angelegte automatische Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Jeder Mensch kann allerdings durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorkehrung treffen. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie erst im Bedarfsfall und nach richterlicher Entscheidung gültig ist. So kann Missbrauch vorgebeugt werden. Das Gericht bestellt den*die Betreuer*in unter Berücksichtigung der Verfügung. Betreuer*innen unterliegen zudem der gerichtlichen Kontrolle.

  • Berufsbetreuerin Andrea Schwin-Haumesser und ihr Klient

    Unterstützung beim selbstbestimmten Leben: Die Wünsche der Klient*innen stehen im Mittelpunkt des betreuerischen Handelns

Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung – ihnen stehen rund 16.000 Berufsbetreuer*innen, Betreuungsvereine sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer*innen zur Seite.

Betreuer*innen unterstützen ihre Klient*innen in Entscheidungssituationen. Sie planen, organisieren und koordinieren komplexe Prozesse und müssen in Situationen großer Not auch sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte treffen. Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt daher umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychologie, Sozialpsychiatrie usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Professionalität ist die Grundlage für qualitativ abgesichertes Handeln in der betreuungsrechtsrechtlichen Praxis. Oftmals  bieten Betreuer*innen, und hier vor allem größere Betreuungsbüros und -vereine, darüber hinaus eine breite Palette zusätzlicher Unterstützungsleistungen an. Etwa Beratung zu Pflegedienstleistungen, zum Persönlichen Budget, Schuldnerberatung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer*innen.

Wenn Sie sich über diese Seiten hinaus über rechtliche Betreuung informieren möchten, können Sie sich an die örtlichen Betreuungsbehörden oder an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Zudem hat der BdB etliche Publikationen herausgegeben, in denen Sie weitere Informationen finden.

Wie rechtliche Betreuungen eingerichtet werden

Eine rechtliche Betreuung wird immer über das Gericht eingerichtet. Menschen, die eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten, können diese selbst beantragen. Oft geschieht die Anregung auch über Angehörige, über die Nachbarschaft oder seitens der Behörden. Bevor eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, findet eine persönliche Anhörung durch eine*n Richter*in statt: Die betroffene Person wird - möglichst in ihrem gewohnten Umfeld - befragt, ob sie mit einer Betreuung einverstanden ist und wen sie als Betreuer*in vorschlägt. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer als Betreuer*in bestellt wird. Wenn die betroffene Person es wünscht, vermittelt die Behörde ein Kennenlern-Gespräch zwischen Betreuer*in und Klient*in. Der*die Betreuer*in erhält den Gerichtsbeschluss und einen Betreuerausweis. In dem Gerichtsbeschluss sind die vom Richter festgelegten Aufgabenbereiche aufgeführt. Nur in diesen Aufgabenbereichen dürfen Betreuer*innen ihre Klient*innen vertreten.

Ihre Rechte als Betroffene*r

Gegen den freien Willen der Betroffenen darf grundsätzlich keine Betreuung eingerichtet werden. Anderes gilt nur, wenn ein freier Wille, zum Beispiel krankheitsbedingt, nicht mehr gebildet werden kann. Betreuungen müssen regelmäßig überprüft werden. Das dient der Klärung, ob die Voraussetzungen für die Betreuung bzw. für einzelne Aufgabenbereiche noch bestehen. Eine Betreuung kann jederzeit auf Antrag aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert werden. Klient*innen sollen in den gesamten Prozess eingebunden werden und können auch selbsttätig eine Aufhebung, eine Einschränkung oder einen Betreuerwechsel anregen. Betreuer*innen sind verpflichtet, dem Gericht jährlich über den Fortschritt einer Betreuung zu berichten sowie Veränderungen anzuzeigen, die zu einer Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung einer Betreuung führen können

Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung

Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Nur für die festgelegten Bereiche ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient*innen selbstverantwortlich. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klient*innen. Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:

Gesundheit

  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen

 Vermögen

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

 Heime

  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

 Wohnen

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen
  • Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen

 Behörden

  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Beratung bei Anträgen
  • Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen

Dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die vom Richter individuell festgelegt werden können.

Film: "Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft?"

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    Diese Doku aus der Reihe "SWR betrifft", in der Autorin Nicole Würth zwei Berufsbetreuer bei ihrer Arbeit begleitet, wurde am 27. November 2019 erstmals ausgestrahlt unter dem Titel: "Betreuer - Wer hilft, wenn nichts mehr geht?"

Gute rechtliche Betreuer*innen finden

Sie sollten für den Ernstfall vorsorgen: Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Sie unterstützen soll, falls eine Betreuung für Sie eingerichtet wird. Dies ist sinnvoll, weil Sie so eine Person Ihres Vertrauens einsetzen können und nicht Gefahr laufen, dass das Gericht jemanden bestellt, mit dem Sie eventuell gar nicht einverstanden wären. Um den richtigen Betreuer oder die richtige Betreuerin für Sie zu finden, kann das BdB-Qualitätsregister sehr hilfreich sein. Dieses Qualitätsregister zeigt, wer welche Qualifikationen und Schwerpunkte hat. Rechtliche Betreuer*innen, die im BdB-Register eingetragen sind, haben bestimmte Qualitätsmerkmale zu erfüllen. Unter anderem müssen sie sich kontinuierlich weiterbilden und ihre Arbeit reflektieren. Weitere Informationen finden Sie auf www.bdb-qr.de

Neben der Person können Sie mit einer Betreuungsverfügung auch festlegen, wie sich Ihr*e rechtliche*r Betreuer*in in bestimmten Situationen verhalten soll oder wie bestimmte Dinge zu regeln sind. Die Betreuungsverfügung muss von rechtlichen Betreuer*innen beachtet werden.

Sie können sich hier ein Muster für eine Betreuungsverfügung herunterladen.