Es dürfte bekannt sein: Ein Vergütungsanspruch besteht gem. den §§ 1836 Abs. 1 BGB, 1 VBVG nur, wenn schon bei der Betreuerbestellung ausdrücklich festgestellt wurde, dass die Betreuung beruflich geführt wird. Unterbleibt eine solche Feststellung, kann der Betreuer im Beschwerdeverfahren erreichen, dass die ...
»mehr
zurück zum Seitenanfang