Politisches Gespräch: Berichterstatterin für Betreuungsrecht der Fraktion B‘90/Grüne im Deutschen Bundestag will sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen

"Wir müssen eine Lösung für die Vergütungsfrage finden!"

Die Bundestagsabgeordnete Awet Tesfaiesus will sich für eine Reform der Betreuervergütung stark machen: "Das mache ich, weil ich davon überzeugt bin, dass dies im Sinne der Menschen in diesem Land ist, die eine Betreuung in Anspruch nehmen", sagte die Berichterstatterin für Betreuungsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB). Den BdB vertraten der Bundesvorsitzende Thorsten Becker und Vorstandsmitglied Fred Rehberg. Das Gespräch fand online statt.

Awet Tesfaiesus war vor ihrer Wahl in den Deutschen Bundestag als Rechtsanwältin tätig und übernahm im Rahmen ihrer Tätigkeit etliche Betreuungen: „Die Idee des Betreuungsrechts ist es, Menschen so zu unterstützen, dass sie im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention am Leben teilhaben können. Die Angelegenheiten, die sie nicht selbst besorgen können, werden durch rechtliche Betreuer*innen ausgeglichen. Das ist ein aufwändiger Prozess, der entsprechend vergütet werden muss.“

Anlass des Austauschs war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Inflationsausgleich, der eine Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat vorsieht. Der BdB hatte 25,89 Euro pro Betreuung und Monat errechnet. Grundlage für die Berechnung ist eine Studie, die belegt, dass sich die Kosten für Berufsbetreuer*innen bereits seit 2019 um durchschnittlich 19,3 Prozent pro Jahr erhöht haben. Die bedrohliche finanzielle Lage hat dazu geführt, dass Betreuungsvereine ihre Tätigkeit einstellen und Berufsbetreuer*innen ihre Büros aufgeben. Die Betreuungslandschaft erodiert, sagt Thorsten Becker: „7,50 Euro sind sicher gut gemeint; sie helfen jedoch leider kaum, zumal noch nicht einmal eine Steuerfreiheit – so wie im öffentlichen Dienst – vorgesehen ist. Der Ausgleich reicht nicht, um in Not geratene Vereine oder Betreuer*innen zu retten.“

Fred Rehberg: „Wir nehmen die Höhe des Inflationsausgleichs auch als Indikator für die Wertschätzung unserer Arbeit wahr. Zunächst hat es fast 15 Jahre gedauert, bis die Vergütung 2019 etwas angehoben wurde. Jetzt reden wir über einen lächerlichen Inflationsausgleich für die Zukunft. Unsere Kolleg*innen fühlen sich schlichtweg nicht ernst genommen. Wir haben ähnliche Diskussionen in der Pflege geführt. Dort hat man es erst begriffen, als der Notstand so groß war, dass das System am Kollabieren war. Wir sind jetzt in der gleichen Situation.“

Awet Tesfaiesus will mit den grünen Justizminister*innen in den Ländern sprechen. Zudem sei ein Runder Tisch von Bund und Ländern geplant: „Wir müssen langfristig eine Lösung finden, um die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen und um den Beruf attraktiver zu machen. Das Thema wird an Bedeutung gewinnen – wir müssen uns damit gemeinsam auseinandersetzen.“

Gesprochen wurde auch über die Evaluation der Betreuervergütung, die Ende 2024 abgeschlossen sein soll. Noch fehlt es an einem Konzept. Das mittelfristige Ziel ist eine leistungsgerechte Vergütung, das kurzfristige Ziel ein Inflationsausgleich, der das Überleben sichert, so Thorsten Becker: „Betreuung muss überlebensfähig ausgestattet werden. Da sprechen wir noch lange nicht von ‚leistungsgerecht‘. Insgesamt wäre die Politik gut beraten, eine Dynamisierung einzuführen, damit wir diese Streitereien ums Geld nicht immer in regelmäßigen Abständen führen müssen und vielleicht auch mal den Kopf frei haben, uns der so wichtigen inhaltlichen Auseinandersetzung zu widmen.“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland |  BdB-Vergütungskampagne

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.