BdB legt Bundesministerium der Justiz und Länderjustizministerien Konzept vor

Ohne vernünftige Vergütung stirbt das System Betreuung

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) fordert von Bund und Ländern, zügig die geplante Evaluation der Betreuervergütung in Angriff zu nehmen. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Wir erwarten eine sorgfältige und fundierte Überprüfung des Vergütungssystems, das aus unserer Sicht seit Jahren unterfinanziert ist. Die Evaluation ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft. Ohne leistungsgerechte Vergütung stirbt das System Betreuung.“

Thorsten Becker betont, dass eine leistungsgerechte Vergütung nicht nur die Anerkennung des Berufsstandes stärkt, sondern auch ein wesentliches Instrument darstellt, um den Beruf nachhaltig für qualifizierten und engagierten Nachwuchs attraktiv zu gestalten.

Der BdB sieht Handlungsbedarf und legt nun einen Konzeptentwurf für die anstehende Überprüfung des Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (VBVG) vor. Die Betreuervergütung wurde zuletzt 2019 angepasst – nach mehr als 14 Jahren ohne Vergütungserhöhung. Der Evaluierungsbericht des Bundesministeriums der Justiz soll bis zum 31. Dezember 2024 veröffentlicht sein.

Thorsten Becker: „Wir wünschen uns, dass die Ergebnisse der Evaluation baldmöglichst vorliegen, damit noch ausreichend Zeit für ein parlamentarisches Verfahren in der laufenden Legislaturperiode bleibt.“

Der Verband fordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung des VBVG, um die leistungsgerechte Vergütung der Berufsbetreuer*innen sicherzustellen und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Auswirkung der Reform sowie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.

Der Verband hat selbst mehrere repräsentative Studien initiiert, um eine fundierte Datengrundlage zu schaffen. Befragt wurden Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen. Die Ergebnisse im Überblick:

  • Die Vergütungserhöhung von 2019 betrug nicht 17 Prozent, sondern nur 12,3 Prozent. Der BdB fordert, dass die Differenz in Höhe von 4,7 Prozent in der Evaluation angemessen berücksichtigt wird.
  • Die im VBVG veranschlagten 2 Prozent als Mittelwert der zu erwartenden Tarifentwicklungen sind zu niedrig angesetzt.
  • Zwischen 2019 und 2022 hat für Betreuer*innen ein mittlerer Kostenanstieg um 19,3 Prozent stattgefunden, der entsprechend berücksichtigt werden muss.
  • Das neue Betreuungsrecht führt zu erheblichen Mehraufwänden für Betreuer*innen, etwa durch verschiedene Berichtspflichten. Aktuell ermittelt das Institut für Freie Berufe im Zuge einer Mitgliederbefragung, wie hoch die Aufwände tatsächlich sind. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 vorliegen.

Der BdB fordert den Gesetzgeber auf, die Vergütung so zu erhöhen, dass sie der Leistung und der hohen Verantwortung von Berufsbetreuer*innen entspricht.

Thorsten Becker: „Dabei sind die reformbedingten Mehraufwände mitzudenken und die aktuellen empirischen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Das dreigeteilte Vergütungssystem muss ebenso abgeschafft werden wie die Differenzierung nach Aufenthaltsort und Vermögen der Klient*innen. Zudem sollte eine Dynamisierung der Vergütung vorgesehen, Dolmetscherkosten eingeschlossen sowie weitere Sondertatbestände bei besonders komplexen Betreuungen berücksichtigt werden. Die Reform der Vergütung sollte noch in der laufenden Legislatur vorgenommen werden.“

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen steht bereit, konstruktiv mit dem Gesetzgeber zusammenzuarbeiten, um eine zukunftsfähige und leistungsgerechte Vergütungsstruktur für die Betreuungsbranche zu schaffen. Die Ergebnisse der vom BdB durchgeführten Studien bringt der Verband gern in die Diskussion ein.

Thorsten Becker: „Es geht dabei nicht nur um die Frage der Vergütung, sondern auch um das Wohlergehen derjenigen, die auf die Unterstützung durch rechtliche Betreuer*innen und Betreuungsvereine angewiesen sind. Eine unzureichende Vergütungsstruktur birgt die ernsthafte Gefahr eines Zusammenbruchs des gesamten Betreuungswesens.“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland |  BdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.