Politisches Gespräch: "Eine Anpassung der Vergütung ist dringend erforderlich!"

BdB trifft die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) fordert ein Sondergesetz für einen kurzfristigen Inflationsausgleich noch in diesem Sommer. Im Gespräch mit der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr sagte der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Das große Sterben hat längst begonnen. Vereine schließen, selbstständige Betreuer*innen geben auf. Um durchschnittlich 19,3 Prozent sind die Kosten zwischen 2019 und 2022 gestiegen, wie das Institut für Freie Berufe in einer repräsentativen Umfrage belegt hat. Die Inflation hat unsere Branche hart getroffen. Wir können die Kostenexplosion finanziell nicht kompensieren und sind zu 100 Prozent vom Gesetzgeber abhängig. Wir brauchen einen Inflationsausgleich und ein klares Signal der Politik!“

Katrin Helling-Plahr signalisierte Unterstützung für die Forderungen: „Angesichts der Auswirkungen der Inflation auf Betreuer möchte ich hervorheben, dass eine angemessene Anpassung der Vergütung dringend erforderlich ist. Es ist untragbar, dass Betreuerbüros aufgrund finanzieller Schwierigkeiten schließen müssen, weil sie sich nicht länger über Wasser halten können. Es liegt in unser aller Interesse, die unverzichtbare Berufsbranche der Betreuer in Deutschland zu erhalten und zu unterstützen, und wir müssen uns entschieden gegen jegliche Tendenzen einsetzen, die ihre Existenz gefährden. Als Freie Demokraten im Deutschen Bundestag setzen wir uns daher deutlich und entschlossen für eine faire und zügige Vergütungsanpassung ein. Dies ist ein klares Signal von unserer Seite, dass wir die Wichtigkeit einer gerechten Vergütung für Betreuer verstehen und unterstützen.“

Aus Sicht des Verbands sollte eine Regelung gefunden werden, die sich an der Zahl der Betreuungsverfahren pro Monat orientiert und die steuerfrei geleistet wird. Thorsten Becker: „Andernfalls würde ein Inflationsausgleich verdampfen, wie der Tropfen auf dem heißen Stein. Dieser Schritt muss schnell kommen, um das Überleben der rechtlichen Betreuung zu sichern!“

Der Inflationsausgleich, so der BdB, sei jedoch getrennt von der Evaluation der Betreuervergütung zu sehen, die für Ende 2024 geplant ist. Zuletzt war die Verfügung 2019 erhöht worden. Jedoch seien von den damals zugesagten 17 Prozent im Durchschnitt lediglich 12,3 Prozent bei rechtlichen Betreuer*innen angekommen, so BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Bund und Länder müssen sich dringend auf das Verfahren verständigen. Sich erst 2024 Gedanken über das Design der Studie zu machen, wäre zu spät im Blick auf Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislatur.“

Die Evaluation soll u.a. die Mehraufwände erfassen, die mit dem reformierten Betreuungsrecht einhergehen. Dazu zählen die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung, Kennenlerngespräche und erweiterte Berichtspflichten. Thorsten Becker: „Die Unterstützte Entscheidungsfindung stärkt die Selbstbestimmung der Klient*innen und ist ein zentraler Baustein für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung. Doch ist die Umsetzung deutlich aufwändiger, als wenn einfach über den Kopf der Klienten hinweg entschieden wird. Eine Diskussion über die Zeitbudgets für Unterstützte Entscheidungsfindung wird stattfinden müssen. Doch wer es ernst meint mit Qualität, der muss Zeit und Geld zur Verfügung stellen.“ Der BdB wird die Evaluation durch eine eigene Studie flankieren.

Insgesamt sei die rechtliche Betreuung seit Jahren unterfinanziert. Thorsten Becker: „Die schlechten Rahmenbedingungen machen es uns schwer im Wettbewerb um Fachkräfte. Es gibt große finanzielle Lücken, die geschlossen werden müssen.“ Harald Freter ergänzte: „Das wäre zudem wichtig, um Nachwuchs zu generieren. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen wenden sich junge Fachkräfte lieber anderen Tätigkeitsfeldern zu.“

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.