Bundesregierung kündigt De-Mail

eBO weiter auf dem Vormarsch

Die 2011 von der Bundesregierung selbst eingeführte Technik für rechtsverbindliche digitale Kommunikation De-Mail läuft vertraglich zu Ende August 2024 aus und wird dann abgeschaltet.
29.08.2023

    Grund dafür seien die hohen Kosten und die umständliche Bedienung, weshalb nur sehr wenige Behörden De-Mail überhaupt genutzt haben. Den Nutzern wird empfohlen auf Alternativen im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) umzustellen. Für Betreuerinnen und Betreuer ist dies z.B. das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).

    eBO als Teil der ERV-Postfächer wie den Postfächern der Gerichte, der Anwälte und Notare (beA & beN) aber auch den Postfächern für Behörden (beBPo) ist seit Januar 2022 nun vollwertiges Mitglied der ERV-Familie und bietet echten vollverschlüsselten Transport und rechtsverbindliche Zustellung mit Zustellnachweis von Dokumenten.

    Seit bereits rund eineinhalb Jahren sind Amtsgerichte, Behörden und Anstalten des Öffentlichen Rechts verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten und seither steigt die Zahl der Teilnehmer am eBO-Verfahren stetig weiter an.

    Mittlerweile sind bundesweit alle Amtsgerichte über eBO zu erreichen. Insgesamt können Sie so mit allen 638 Amtsgerichten und allen 448 weiteren Landes- und Bundesgerichten und einer hohen Anzahl an Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts digital über Ihr persönliches eBO Postfach sicher und mit Zustellnachweis kommunizieren.

    Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Ihre zuständigen Gerichte oder Behörden dabei sind, nutzen Sie gerne die ERV Teilnehmersuche unseres Kooperationspartners LOGO Datensysteme.

    Wenn Sie noch weitere Informationen oder Änderungen oder Ergänzungen benötigen, melden Sie sich gerne. Wir werden sicherlich auch kurzfristig eine Lösung finden.

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