Hamburg, 19. Januar 2021 – BdB kritisiert Einwilligungspraxis von Pflegeeinrichtungen. Seit 27. Dezember wird in Pflegeeinrichtungen gegen Covid-19 geimpft. Mitglieder des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen berichten, dass etliche Einrichtungen ihnen Vordrucke für eine stellvertretende Einwilligung zuschicken – verbunden mit einer Aufforderung zur Unterschrift und Rücksendung. Unterschreiben die Betreuer*innen nicht, so droht ihren Klient*innen, dass sie bei der Impfung übergangen werden.
„Eine leider weit verbreitete Unsitte“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker diese Praxis: „Es kann nicht sein, dass Heimbewohner*innen, nur weil sie die Unterstützung eines Betreuers oder einer Betreuerin in Anspruch nehmen, nicht mehr persönlich gefragt werden, ob sie geimpft werden möchten – und im Zweifel keinen Schutz erhalten.“
„Diese Praxis verstößt eklatant gegen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen“, so Becker weiter. Die Einwilligung in eine Impfung grundsätzlich an die Betreuerin oder den Betreuer zu delegieren, komme einer Entmündigung gleich. Thorsten Becker: „Das lehnen wir kategorisch ab.“ Beim Impfen gelte genau das, was auch sonst im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen zu beachten sei.
Auch wenn es um eine Impfung geht, muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen, die den aktuellen Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten berücksichtigt.
„In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass eine Einwilligung in die Impfung nicht einfach an den Betreuer oder die Betreuerin delegiert und der*die Betroffene übergangen wird. Die Menschen müssen selbst gehört werden. Viele sind durchaus in der Lage, ihren Willen zu kommunizieren“, so Thorsten Becker. „Wenn die Kommunikation schwierig ist, so übernehmen Betreuende selbstverständlich die Aufgabe, die Wünsche der Klient*innen festzustellen, zu ermitteln oder sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.“
Justizpalast München
(c) Stella von Saldern
Thorsten Becker (c) BdB/DAVIDS Bildagentur
Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder (CSU): Zugangshürden für Berufsbetreuer*innen sollten nicht zu niedrig angesetzt werden. (c) Inga Haar
Hamburg, 15. Dezember 2020 - Die nächste BdB-Delegiertenversammlung wird am Freitag, den 17. September 2021 stattfinden und damit nicht wie üblich im Rahmen der BdB-Jahrestagung duchgeführt. Die BdB-Delegierten treffen sich a, 17. September von 12 bis 18 Uhr im Hotel La Strada, Raiffeisenstraße 10, 34121 Kassel. Das hat der Vorstand in seiner Sitzung am 4. Dezember beschlossen.
Mit dem gewählten Termin möchten wir die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Delegiertenversammlung als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass auch in 2021 eine Durchführung der Delegiertenversammlung vor Ort nicht möglich sein wird, prüfen wir derzeit auch einen „Plan B“ als digitale Lösung.
Aktuelle Informationen finden BdB-Delegierte und Ersatzdelegierte auch in der Gruppe "Delegiertenversammlung " im Mitgliederportal meinBdB.
Katja Keul (c) Bündnis 90 Die Grünen im Bundestag, Kaminski
(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Hamburg/Berlin, 30. November 2020 - Der Bundestag hat sich am 26. November mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts beschäftigt. Für die Debatte war eine halbe Stunde eingeplant. Wir werden darüber noch ausführlich berichten. Im nächsten Schritt wird die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Dort ist der BdB als Experte am 16. Dezember vertreten und wird Stellung beziehen.
Friedrich Straetmanns (c) DBT/Stella von Saldern
Berlin/Hamburg, 19. November 2020 – „Es grenzt an Unverschämtheit, dass im Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts offenbleibt, wie die Mehraufwände beglichen werden sollen, die auf Berufsinhaber*innen zukommen werden. Jeder Handwerker stellt mir Mehraufwände in Rechnung. Und zu Recht. Das muss auch für Berufsbetreuer*innen gelten.“ Dies sagte der Bundestagsabgeordnete Friedrich Straetmanns (Die Linke) im Gespräch mit Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), und BdB-Geschäftsführer Harald Freter. Das Gespräch fand via Videokonferenz statt.
Der Rechtspolitiker gab zu bedenken, dass das Gesetz dennoch in der vorliegenden Form verabschiedet werden sollte, um diesen ersten wichtigen Abschnitt der Reform abzuschließen: „Danach wird die Arbeit an Ihren berechtigten Forderungen weiter gehen. Meine Unterstützung dafür haben Sie.“
Das sieht man beim BdB ähnlich. Den Gesetzentwurf hält der Verband für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der in vielen Punkten die Zustimmung der Berufsbetreuer*innen finde. Dazu zählen die Anpassung des Betreuungsrechts an die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage der persönlichen und fachlichen Eignung.
Thorsten Becker: „Wir argumentieren seit langem für mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung und sehen im Gesetzentwurf viele unserer Forderungen erfüllt. Besonders begrüßen wir, dass endlich der Selbstbestimmungsgedanke der UN-BRK Einzug in die Normen der rechtlichen Betreuung hält. Das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen wird gestärkt, da auf unterstützendem Handeln fokussiert wird, nicht auf stellvertretendem, wie das in der Vergangenheit oft der Fall war. Aus unserer Sicht ein großer Fortschritt.“
Ein Fortschritt mit Konsequenzen: „Unter anderem soll es künftig ein Kennenlerngespräch zwischen Betreuer*in und Klient*in geben, was wir ausdrücklich begrüßen“, so Becker weiter. Auch solle die Perspektive der Klient*innen in die Berichterstattung einfließen. „Ebenfalls ein richtiger, wichtiger Schritt. Doch bleibt die Frage der erheblichen Mehraufwände, die auf uns zukommen, offen. Für unbezahlte Mehrarbeit sind wir definitiv nicht zu haben. Wer Qualität will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen.“
Eine zentrale Bedeutung komme daher der Evaluierung zu. Doch anders als von der Bundesregierung vorgesehen, soll das Gesetz nach dem Willen des Bundesrates nicht bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten, sondern erst Mitte 2023. BdB-Geschäftsführer Harald Freter: „Das hat zur Folge, dass der geplante Evaluierungszeitraum der Vergütungsregelungen deutlich verknappt wird – um rund ein halbes Jahr. Das sehen wir ausgesprochen kritisch.“
Friedrich Straetmanns bot an, die ihm zur Verfügung stehenden parlamentarischen Instrumente dafür einzusetzen, damit die Evaluation und die übrigen Forderungen des BdB nicht in Vergessenheit geraten.
Thüringens Justizminister Dirk Adams (c) TMMJV/Jacob Schröter
Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker und der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers verfolgten die Sitzung vor Ort in Berlin (v.r.n.l.)
Berlin/Hamburg, 02. November 2020 - Der Bundesrat nimmt diesen Freitag, den 6. November, Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Betreuungsrechts und den Empfehlungen seiner Ausschüsse. Viele Punkte der sehr umfangreichen Ausschussempfehlungen des Bundesrates (PDF-Download, 738 KB) decken sich mit den Forderungen unseres Verbandes. So soll etwa der § 53 ZPO – die Prozessfähigkeit bei rechtlicher Betreuung - geändert werden (Zf. 35). Außerdem sollen „Berufsqualifikationen festgelegt werden, bei denen die Sachkunde unwiderleglich vermutet wird“ (Zf. 52).
Die Regierungskoalition hat am 23. September ihren Entwurf vorgelegt. Nun entscheiden Bundesrat und Bundestag. Der BdB beurteilt den Gesetzentwurf insgesamt als Fortschritt für Klient*innen und den Berufsstand. Insbesondere die künftige Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), für den sich der Verband seit Jahren stark macht.
Die Bundesratssitzung wird am 6. November auf der Startseite des Bundesrates im Livestream übertragen. Der Beginn der Sitzung ist für 9:30 Uhr geplant, die Debatte zum Betreuungsrecht ist derzeit als Tagesordnungspunkt 28 vorgesehen. Aktuelle Abweichungen vom Zeitplan finden Sie hier. Wir werden die Debatte intensiv verfolgen und an dieser Stelle berichten.
v.l.n.r.: Dr. Harald Freter (BdB), Christian Lange (BMJV), Hennes Göers (BdB)
Hamburg, 22. September 2020 - Das MDR Fernsehen hat unsere Mitglieder Uta von Wilcke (Sachsen-Anhalt) und Siegmar Mücke (Thüringen) über mehrere Monate in ihrem Arbeitsalltag begleitet. Die Reportage "Die Alltagsmanager - Wie gesetzliche Betreuer helfen" können Sie online anschauen.
v.l.n.r.: BdB-Vorsitzender Thorsten Becker, FDP-Bundestagsabgeordneter Daniel Föst und BdB-Geschäftsführer Harald Freter
Der neue Landesjustizminister Schleswig-Holsteins, Claus Christian Claussen (2.v.r.), im Gespräch mit BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und den Landessprechern Sabine Schindler und Frank Cremer-Niehaus
Hamburg, den 19. August 2020 – Unter dem Titel "Ringen um mehr Selbstbestimmung" hat der Deutschlandfunk am 17. August einen Beitrag zur Refom des Betreuungsrechts gesendet. Auch der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen stand mit Redakteurin Dorothea Brummerloh in Kontakt und wird mit seinen Kernforderungen nach angemessener Vergütung und besseren Zugangsvoraussetzungen für den Beruf zitiert. Nachlesen und -hören kann man den Beitrag unter diesem Link.
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB
Kassel, 6. August 2020 - Die im Kasseler Forum zusammengeschlossenen Verbände des Betreuungswesens nehmen gemeinsam Stellung zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Darin begrüßen sie ausdrücklich das Gesamtkonzept für die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, insbesondere die "angestrebte konsequente Verwirklichung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen". Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt zur Qualitätssteigerung in der Betreuung im Interesse der betreuten Menschen.
Die Stellungnahme anerkannt das geplante Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer/innen als wichtigen Einstieg in die fachliche Entwicklung eines anerkannten Berufsbildes. Zur Ausgestaltung des Zugangs zur beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung haben die Verbände des Kasseler Forums gemeinsam Vorschläge erarbeitet, ebenso wie zu den Rahmenbedingungen einer bundeseinheitlichen Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine. "Wir freuen uns, dass unseren wesentlichen Positionen durch die gemeinsame Stellungnahme der Vereine des Betreuungswesen noch mehr Nachdruck verliehen wird", so BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Dr. Harald Freter, Thorsten Becker, Mechthild Rawert
v.l.n.r. Harald Freter, Landesjustizminister Herbert Mertin, Hennes Göers und Joachim Sieger
Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich (Mitte) im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Hennes Göers (beide BdB)
v.l.n.r.: Hennes Göers, Gerd Schmitt, Paul Lehrieder und Dr. Harald Freter (c) Sven Darmer/BdB
Vorne: v.l.n.r.: Dr. Harald Freter, Guido Wolf, Thorsten Becker. Hinten: Gerd Schmitt und das Team des Ministeriums
v.r.n.l. Katy Hoffmeister, Gerd Schmitt, Thorsten Becker, Harald Freter, Birgit Gärtner
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Dr. Harald Freter, Dirk Heidenblut (SPD) und Thorsten Becker
Dr. Harald Freter, Peter Biesenbach (CDU) und Hennes Göers
Augsburg, 27./28. Februar 2020 – Der Länderrat hat in seiner ersten Sitzung 2020 den Wirtschaftsplan des BdB bestätigt. Außerdem hat er die „Change Story“ und Mission des Verbandes mit Änderungen angenommen und einen Antrag zur finalen Verabschiedung auf der Delegiertenversammlung im April verfasst. Der Vorsitzende Thorsten Becker berichtete zudem über den Stand des Reformprozesses. Begeistert aufgenommen haben die Vertreter/innen des Länderrats das neue Mitgliederportal. Für eine erste Testphase sind alle Landesvorstände dem Portal beigetreten. Der offizielle Start für alle Mitglieder wird im Mai 2020 erfolgen.
Mitglieder finden hier in Kürze das Protokoll der Sitzung.
Thorsten Becker (BdB), Dr. Volker Ullrich (CSU), Brigitte May, Dr. Harald Freter und Frank Staeck (alle BdB)
Hamburg, 28.02.2020 - Dr. Volker Ullrich (MDB, CSU) sprach sich in seinem Grußwort auf der Tagung des Länderrats des BdB in Augsburg für eine Anpassung des Betreuungsrechts an die UN-BRK aus sowie für die Einführung eines Zulassungsverfahrens zumindest auf Grundlage eines Sachkundenachweises. Er zeigte sich an der Expertise des BdB im weiteren Reformprozess interessiert.
Das neu formierte Team der BdB-Öffentlichkeitsarbeit: Andrea König-Plasberg und Maren Einfeldt
Thorsten Becker (BdB), Referatsleiterin Annette Schnellenbach (BMJV), Staatssekretär Christian Lange (SPD), Dr. Harald Freter (BdB) und Staatssekretär a.D. Gerd Schmitt
Schleswig-Holsteins Justizministerin will Reformprozess voranbringen. Im Gespräch im Kieler Ministerium: Frank Cremer-Neihaus, Dr. Harald Freter, Sabine Schindler (alle BdB), Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting (v.l.nr.)
Bundesministerium für Gesundheit (c) Bundesministerium für Gesundheit
(c) Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Fürth, 26./27. September 2019 – Der Länderrat hat in seiner Sitzung den laufenden Reformprozess in der Betreuung diskutiert. Außerdem ging es um die künftige strategische Ausrichtung der Verbandes: Die "Change Story" soll nun in den Landesgruppen beraten werden. In der nächsten Sitzung im Februar 2020 werden Bundesvorstand und Länderrat einen Antrag zur finalen Verabschiedung auf der Delegiertenversammlung verfassen. Der Länderrat will zudem die regionalen Netzwerke im Verband stärken. Dazu erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme. Die Delegierten der Länder haben außerdem den Qualitätsbeirat für zwei Jahre neu gewählt. In neuer Zusammensetzung tagt er erstmals am 7. Dezember 2019 in Hamburg.
Für Mitglieder geht es hier zum Protokoll der Sitzung.
Inklusionsaktivist Krauthausen tauschte sich mit den Landesgruppenvertretern in der Hamburger Geschäftsstelle zu öffentlichkeitswirksamen Methoden aus
BMJV Außentotale (c) BdB
Die neue Justizministerin Christine Lambrecht ©Stephanie Pilick
© Bundesrat | Frank Bräuer
Heike Looser, Anja Pfeifer, Thorsten Becker, Landesjustizministerin Frau Dr. Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein), Hennes Göers, Jochen Halbreiter (alle BdB-Vorstand)
Berlin, 7.6.2019 - Geschafft! Der Bundesrat hat heute der Vergütungserhöhung um durchschnittlich 17 Prozent für Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen zugestimmt. "Diesen Erfolg hätte es ohne den BdB nicht gegeben", so BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. "Wir bleiben aber dabei: Dies kann nur der erste Schritt sein", so Becker weiter. Der BdB-Vorstand hatte geschlossen an der Bundesratssitzung in Berlin teilgenommen.
Bevor die Länderkammer das Gesetz unter Top 4 mit deutlicher Mehrheit annahm, sagte die schleswig-holsteinische Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in ihrer Rede: "Wir stehen heute am Schlusspunkt einer langen Diskussion zur Betreuervergütung.“ Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Durch die Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent verbessere man die Einkommenssituation der Berufsbetreuer und setze mit der Steigerung der abrechenbaren Stunden ein klares Signal für die Erhöhung der Qualität. In Bezug auf den Mehrkostenaufwand der Länder äußerte sie: „Das Geld ist gut angelegt. Letztlich kommen eine angemessene Vergütung und die Erhöhung des Zeitaufwandes den betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf zugute. Sie haben Anspruch auf eine gute Betreuung.“ Ihr liege das Betreuungswesen sehr am Herzen und sie sei der Überzeugung, dass diese qualitativ hochwertige Arbeit entsprechend bezahlt werden müsse. Darum werde Schleswig-Holstein zustimmen.
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) betonte: „Es war immer auch ein Anliegen der Länder, dass wir die Vergütung für Betreuerinnen und Betreuer anpassen. Wir sind alle der Überzeugung, das Betreuerinnen und Betreuer für unsere Gesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“ Er merkte an, dass einige Punkte, die die Länder am Gesetzentwurf ändern wollten, nicht aufgenommen wurden und verwies auf die 1. Lesung im Bundesrat. Hier bleibe zukünftig noch einiges zu tun, dennoch: „Für heute aber meine ich, dass die Berufsbetreuerinnen und –betreuer es verdienen, dass wir heute die Erhöhung beschließen.“ Darum werde das Land Rheinland-Pfalz zustimmen.
Der Entschließungsantrag von Brandenburg bekam keine Mehrheit. Der Antrag sah vor, die strukturellen Verbesserungen im Betreuungsrecht zeitnah auf den Weg zu bringen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität der rechtlichen Betreuung, der Auswahl und Kontrolle von Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen und des Selbstbestimmungsrechts der Klient/innen.
Der BdB hatte sich zuvor entschlossen, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Im Ergebnis sei die Anhebung enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend, so BdB-Vorsitzender Becker. "Jetzt muss möglichst zeitnah der Effekt dieser Anpassung evaluiert und dann entsprechend nachgebessert werden", so Becker. Der Verband setze auf den weiteren qualitätsorientierten Reformprozess im Bundesjustizministerium, an welchem der BdB beteiligt ist.
Hier finden Sie das Protokoll der Bundesratsabstimmung.
So geht es weiter
Das Gesetz wird vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung durch die Bundeskanzlerin und die zuständigen Bundesminister ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Monat nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz dann offiziell in Kraft.
Software-Partner passen ihre Programme an
Die Kooperationspartner des BdB werden ihre Software BdBatwork und Butler entsprechend der neuen Gesetzeslage anpassen. "Egal, ob butler Classic oder 21 - wir werden die neuen Abrechnungslogiken pünktlich mit dem nächsten Update und wie gewohnt anwenderfreundlich umgesetzt haben", so prosozial-Geschäftsführer Christoph Spitzley. "Die neuen Monatspauschalen und die zusätzlichen Pauschalen können vor dem Wechsel zur neuen Abrechnung im Programm hinterlegt werden. Diese werden bei der Abrechnung dann so berücksichtigt, dass der Übergang von der alten zur neuen Abrechnung naht- und reibungslos erfolgt."
Berlin, 06.06.2019 - Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über den Gesetzentwurf für eine höhere Vergütung. Durchschnittlich 17 Prozent mehr sollen Berufsbetreuer bekommen. Der BdB betont, dass dies nur der erste Schritte sein kann. Derzeit gibt es keine Signale für eine Ablehnung des Gesetzes wie 2018. Das Land Brandenburg hat ergänzend einen Antrag gestellt, der mahnt, zeitnah das Betreuungsrecht strukturell zu verbessern. Bemerkenswert ist, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates der Ländervertretung die Zustimmung empfiehlt. Wir berichten morgen an dieser Stelle.
Fotos: Felix König
Travemünde/Hamburg, 5. Juni 2019 – Unter dem Motto „Damit die Reform nicht zum Reförmchen wird!“ versammelte sich heute Vormittag eine Delegation von Mitgliedern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. vor dem ATLANTIC Grand Hotel Travemünde. Anlass war die 90. Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, die bis morgen unter dem Vorsitz von Schleswig-Holstein in Travemünde tagt.
Landesjustizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack traf sich vor dem Hotel mit den Vertreter/innen des BdB zu einem Austausch. Bei dieser Gelegenheit übergab ihr BdB-Landesgruppenchefin Sabine Schindler ein „Rezept“ für eine erfolgreiche Reform des Betreuungssystems (siehe PDF unten). Die BdB-Vertreter wollten den Justizministerinnen und Justizministern der Länder nochmals vor Augen zu führen, welche Zutaten notwendig sind und jetzt schon zur Verfügung stehen, um die Qualität der rechtlichen Betreuung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu sichern. Sabine Schindler: „Die vom Bundesjustizministerium angestoßene Reform darf nicht aufgrund von fiskalischen Erwägungen von Seiten der Landesjustizministerien gebremst werden. Die "Baustelle Betreuung" war vor Ort symbolisch in Form einer großen Torte aufgebaut worden. Ministerin Sütterlin-Waack: "Wir bleiben miteinander im Dialog und gehen dann gemeinsam die nächsten Schritte." Sie betonte, dass sie es sich nicht nehmen lasse, am Freitag im Bundesrat noch einmal zu Betreuung zu sprechen.
Auch Dr. Philipp Kersting, Referatsleiter im Ministerium, nahm sich Zeit um mit den Anwesenden wohlwollend über die notwendigen Veränderungen zu sprechen.
BdB-Vorsitzender Thorsten Becker bei der Sachverständigenanhörung in Berlin
Podiumsdiskussion (c) BdB, Charles Yunck
"Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Position", versicherte Staatssekretär Christian Lange (SPD), Mitte, im Gespräch mit Dr. Harald Freter und Thorsten Becker (beide BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Landesjustizminister Sebastian Gemkow (CDU) und Thorsten Becker (BdB)
Dr. Harald Freter (BdB), Jürgen Dusel (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung), Thorsten Becker (BdB)
(c) Deutscher Bundestag / Achim Melde
Thorsten Becker, Dirk Heidenblut (SPD), Dr. Harald Freter
Bis zur Europawahl Ende Mai werden die Änderungen am Wahlrecht nicht in Kraft treten
Hamburg, 7./8. März 2019 - In seiner ersten Sitzung 2019 in Hamburg hat der Länderrat den Wirtschaftsplan des BdB bestätigt. Außerdem diskutierte der Rat den aktuellen Gesetzesentwurf zur Vergütungserhöhung. Er unterstützt die Position des Vorstandes hierzu. Die Delegierten der Länder haben zudem beschlossen, dass künftig die Fortbildungen der Landesgruppen vom ipb organisiert werden. Die jeweiligen Themen regen die Landesgruppen an. Ziel sind bundesweit einheitliche Qualitätsstandards bei Planung und Ausführung der Seminare. Der Rabatt für Mitglieder bleibt unverändert.
Für Mitglieder geht es hier zum Protokoll der Sitzung.
Der Wertvergleichsrechner wird mit dem heute veröffentlichten BdB at work update ausgeliefert.
Bundesverfassungsgericht (c) Stephan Baumann
v.l.n.r: Cornelia Stolze, Christa Lange, Harry Hartwig, Sandra Maischberger, Bettina Titjen, Annett Mau, Andrea Schwin-Haumesser (c) WDR, Max Kohr
Foto (c) Charles Yunck
Protest vor dem Düsseldorfer Landtag
v.l.n.r. Sabine Schindler, Dr. Dirk Bahrenfuss, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting, Andreas Creuzberg, Sönke Wimmer, Svetlana Sonnenberg, Walter Klitschka
Die Große Koalition nahm das Thema Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse wieder von der Tagesordnung
Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB
Sörup, 30.01.2019 - Rund 70 Gäste waren der Einladung des Betreuungsbüros Sörup zum Tag der Offenen Tür gefolgt, darunter der Referatsleiter für Betreuungsrecht im Schleswig-Holsteinischen Landesjustizministerium, Dr. Philipp Kersting. Das vorherrschende Thema auf der Veranstaltung war der vom BMJV vorgelegte Gesetzentwurf, der eine Vergütungserhöhung um 17 Prozent vorsieht. Dazu äußerte sich auch Referatsleiter Dr. Kersting. "Schleswig-Holstein will zustimmen", versprach er.
BMJV in Berlin