Der BdB setzt sich dafür ein, dass Berufsbetreuer*innen zukünftig gesetzliche Zulassungskriterien erfüllen müssen, um ihre Tätigkeit auszuführen. Eingangsvoraussetzung sollte ein betreuungsspezifisches Ausbildungsprofil sein. In einem weiteren Schritt sollte eine eigenständige betreuungsspezifische Ausbildung in Form eines Masterstudiums etabliert werden. Hier finden Sie die entsprechenden Empfehlungen und Konzepte des BdB.
Entwickelt im Auftrag des BdB e.V. von Angela Roder und Maike Schröder
09. August 2012 - Abschlusserklärung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs „Eignungskriterien für beruflich tätige Betreuerinnen und Betreuer“ in Kassel