Als Berufsbetreuer*in arbeiten Sie in einem hochkomplexen Aufgabenbereich. Vorgaben und Bedingungen ändern sich schnell. Der BdB gibt Ihnen hier nützliche Tipps weiter.
zurück zum SeitenanfangZum Auftreten des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) gibt es derzeit viele Fragen, insbesondere auch zu der Gestaltung von Besuchen bei Klient/innen. Hier haben wir Ihnen einige Empfehlungen zusammengestellt. Aufgrund der sehr dynamischen Situation kann unser Wissenstand nur tagesaktuell sein.
zurück zum Seitenanfang19. Dezember 2019 - Für Betreuer, die etwa aufgrund der Tätigkeit als Verfahrenspfleger, der Umsatzsteuerpflicht unterliegende Einnahmen erzielen, kann eine im nächsten Jahr in Kraft tretende Gesetzesänderung interessant sein. Bisher war es eine Bedingung für die Anerkennung als Kleinunternehmer, dass im Vorjahr der Umsatz den Betrag von 17.500 Euro nicht überschritten hat. Ab dem 1. Januar 2020 erhöht sich der Betrag auf 22.000 Euro.
zurück zum SeitenanfangOktober 2019 - Berufsbetreuer sind schon länger von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen. Nun gibt es gute Nachrichten für alle Betreuer, die auch als Verfahrensbeistand tätig sind: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Vergütung für beruflich tätige Verfahrensbeistände nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
zurück zum SeitenanfangKostenlose Beratung per Email: Ein Angebot des KVJS
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung trat am 25. Mai in Kraft: Was sollten Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen wissen? Wir haben einige Informationen für Sie zusammengestellt. Zur Seite
zurück zum SeitenanfangDas Teilhabegesetz in die Praxis umzusetzen, dabei will das Projekt des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. begleiten. Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen und Austausch bietet das Portal der Initiative:
zurück zum Seitenanfang"Mehr als 60 Euro sollte niemand für ein Konto zahlen", zu dem Schluss kommt die Stiftung Warentest in ihrem Vergleich. Wo die Konten kostenlos sind führen die Tester auch auf.
zurück zum SeitenanfangKostenlose Unterstützung bei Widersprüchen gegen die Ablehnung von häuslicher Krankenpflege bietet das Projekt hkp-widerspruch.de. Für einen Widerspruch benötigt das Anwalt-Team die Unterlagen, eine Registrierung ist nicht notwendig. Innerhalb eines Werktages verspricht die Internetseite eine Antwort, ob das Anliegen Erfolgsaussichten hat. Wenn ja, legt das Team Widerspruch ein. Ist dieser erfolgreich, zahlt die Krankenkasse die Kosten der Anwälte. Den Bedarf für solche eine Dienstleistung stellte eine Studie der TU Dortmund fest. Das Wirtschaftsministerium hat das Projekt gefördert.