Die aktuellen Informationen der Landesgruppe Baden-Württemberg finden Sie hier.
Termin: Freitag, den 05.04.2019, 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Kongresshotel Europe, Siemensstr. 26 + 33, 70469 Stuttgart
Referent: Uwe Matzeit, Fachanwalt für Erbrecht, Freiburg
Liebe Mitglieder,
sehr herzlich laden wir Sie zum ersten Betreuertag 2019 in Baden-Württemberg ein.
Veranstaltungsablauf
09:30 – 10:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
10:00 – 12:00 Uhr Fortbildung zwischendurch Pause
12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause
13:00 – 14:00 Uhr Mitgliederversammlung und Wahlen anschl. kurze Kaffeepause
14:00 – 16.00 Uhr Fortsetzung Fortbildung
Die Kosten für die Fortbildung betragen:
€ 45,00 für BdB-Mitglieder
€ 55,00 für Nichtmitglieder
In den Kosten sind Kaffee und Snacks enthalten. Ein Mittagessen kann auf eigene Kosten
(19.50 €) im Hotel eingenommen werden (Tellergericht in drei verschiedenen Varianten
zur Auswahl vor Ort und einem nichtalkoholischen Getränk).
Tagesordnung für die Mitgliederversammlung
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Wahl des Protokollführers
TOP 3: Bericht des Landesvorstandes
TOP 5: Wahl des 2. Delegierten zum Länderrat (aus dem Vorstand)
TOP 9: Sonstiges, Austausch
Mitglieder werden gebeten, Themenwünsche für den TOP „Sonstiges“ bis zum 30.03.2019 an den Landesvorstand unter baden-wuerttemberg@bdb-ev.de zu schicken.
Auch Nichtmitglieder sind (ohne Stimmrecht) herzlich zu unserer Mitgliederversammlung
eingeladen.
Veranstaltungshinweise
Bitte senden Sie das beiliegende Formular für die Anmeldung zur Fortbildung bis zum
25.03.2019 vorzugweise per Fax (oder E-Mail) an die Geschäftsstelle in Hamburg. Da nur
eine begrenzte Zahl an Plätzen verfügbar ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist eine vorherige Anmeldung nicht
zwingend erforderlich, aus organisatorischen Gründen sind wir aber auch hier für eine Anmeldung dankbar (siehe Anmeldeformular).
Geben Sie diese Einladung gern an interessierte Berufskollegen weiter. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Baden-Württemberg
Andrea Schwin-Haumesser
Klaus Fournell
Sonja Höferlin
Martin Reisüber
Thomas Roscher
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Termin: Freitag, den 26.10.2018 9:00 – 16:30 Uhr
Ort: Centro Park Hotel Stuttgart, Kreuzbrunnenstraße 103, 73760 Ostfildern
Liebe Mitglieder,
sehr herzlich laden wir Sie zu unserem großen Betreuertag in Baden-Württemberg ein, der in diesem Jahr wieder im Park Hotel in Ostfildern stattfinden wird. Dieses wurde im vergangenen Jahr renoviert und gehört nun zur Gruppe der Centro-Hotels.
Veranstaltungsablauf
09:00 – 09:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
09:30 – 12:00 Uhr Fortbildung zwischendurch Pause
12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause
13:00 – 14.00 Uhr Mitgliederversammlung und Wahlen
15.00 – 16.30 Uhr Fortsetzung Fortbildung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Information zur Fortbildung
Thema: Mit Organisation und Durchblick durch den Betreueralltag
Referent: Herr Sven Eichner – Berufsbetreuer
Das Spektrum betreuerischen Handelns ist so unterschiedlich wie die Lebenslagen der Betreuten. Daraus ergeben sich verschiedene Aufgaben für den Betreuer, die von ihm erkannt und mit entsprechender Sorgfalt erledigt werden müssen. Mit steigender Anzahl von Klienten sowie zunehmender Komplexität der Betreuungssituationen besteht die Gefahr, den Überblick zu verlieren und Fehler zu begehen. Das Seminar soll dem entgegenwirken.
Den Teilnehmern werden Hinweise zu den notwendigen ersten Schritten zu Beginn einer Betreuung vermittelt. Zudem werden strukturierte Arbeitsabläufe vorgestellt, um den komplexen und hohen Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Organisation des Arbeitsalltags in Krisensituation gerichtet. Hier werden Strategien zur Krisenbewältigung und zur Stärkung des professionellen Handelns vorgestellt.
Die Kosten für die Fortbildung betragen:
€ 45,00 für BdB-Mitglieder
€ 55,00 für Nichtmitglieder
In den Kosten sind Kaffee und Snacks enthalten. Zu einem gemeinsamen Mittagessen (Dreigang-Menu in 3 verschiedenen Varianten mit einem nichtalkoholischen Getränk) im nahe gelegenen Restaurant „Alte Wache“ können Sie sich separat anmelden. Es kostet 18,90 € pro Person und wäre vor Ort zu bezahlen. Es ist nicht – wie bislang – in der Tagungspauschale enthalten!
Tagesordnung für die Mitgliederversammlung
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Wahl des Protokollführers
TOP 3: Bericht des Landesvorstandes
Bericht aus dem Bundesvorstand (Hennes Göers)
Aktivitäten
Veranstaltungen
Finanzen
Begrüßung der neuen Mitglieder
TOP 5: Wahl des Finanzverantwortlichen (als Mitglied des Vorstands)
TOP 6: Ggf. Wahl eines neues Vorstandsmitglieds ohne Funktionszuweisung
TOP 7: Wahl des Delegierten für den Länderrat (aus dem Vorstand)
TOP 8: Wahl der Ersatzdelegierten für den Länderrat (aus dem Vorstand)
TOP 9: Geplante Aktivitäten der Landesgruppe
TOP 10: Sonstiges
Mitglieder werden gebeten, Themenwünsche für den TOP „Sonstiges“ bis zum 10.10.2018 an den Landesvorstand unter baden-wuerttemberg@bdb-ev.de zu schicken.
Auch Nichtmitglieder sind (ohne Stimmrecht) herzlich zu unserer Mitgliederversammlung eingeladen.
Veranstaltungshinweise
Bitte senden Sie das beiliegende Formular für die Anmeldung zur Fortbildung bis zum 10.10.2018 vorzugweise per Fax (oder E-Mail) an die Geschäftsstelle in Hamburg. Da nur eine begrenzte Zahl an Plätzen verfügbar ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.
Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist eine vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich, aus organisatorischen Gründen sind wir aber auch hier für eine Anmeldung dankbar (siehe Anmeldeformular).
Geben Sie diese Einladung gern an interessierte Berufskollegen weiter. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Baden-Württemberg
Andrea Schwin-Haumesser
Klaus Fournell
Sonja Höferlin
Martin Reisüber
Thomas Roscher
zurück zum SeitenanfangAuf unserem großen Betreuertag im Dezember 2017 hat Rechtsanwalt Klaus Hesse einen Vortrag gehalten zum Thema: "Das Bundesteilhabegesetz –Konzeption und Auswirkungen auf die rechtliche Betreuung".
Mit seinem Einverständnis können wir unseren Mitgliedern die Datei zum Download hier bereitstellen.
zurück zum SeitenanfangLiebe BdB-Mitglieder,
bei unserem großen Betreuertag am 1.12.17 in Stuttgart kam die Frage auf, welche Auswirkungen denn die Reform der Notariate in Württemberg auf die Betreuerarbeit hat.
Auf meine Fragen, die ich im Folgenden noch einmal dokumentiere, hat die Pressestelle des Justizministeriums mit dem beiliegenden Brief geantwortet.
Sollten die Antworten (falls man sie als solche bezeichnen kann) Sie nicht zufriedenstellen, empfehle ich, individuell beim Ministerium nachzufragen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich engagiere mich als Berufsbetreuer in Baden-Württemberg in meinem Berufsverband BdB und bin dort Mitglied des Landesvorstandes. Ich hatte die Gelegenheit, in 2016 an einem fachpolitischen Gesprächstermin beim Justizminister teilzunehmen.
Bisher hatte Württemberg ja als letztes Bundesland die Zuständigkeit von Notariaten bei Betreuungsangelegenheiten.
Zum 1.1.2018 ist die Abschaffung beschlossen.
Ich habe dazu einige Fragen:
1. Wird die Auflösung termingerecht zum 1.1. durchgeführt?
2. Werden die Beteiligten, zum Beispiel Betreuungsbehörden und BerufsbetreuerInnen, informiert und in welcher Form?
3. Werden die NotarInnen in die Betreuungsgerichte übernommen?
4. Werden sie zu Rechtspflegern? Benötigen sie dafür zusätzliche Qualifikationen?
5. Wird die betreuungsgerichtliche Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Betreuungsrichtern und Rechtspflegern der Situation z.B. in Baden angepasst? Oder wird es Besonderheiten geben? Welche?
6. Welche Kosten werden im Haushalt der Justiz zusätzlich entstehen? Welche werden möglicherweise eingespart?"
Viele Grüße
Klaus Fournell
Betreuungsbüro Fournell
Haslacher Straße 126
79115 Freiburg
Tel.: 0761/488 246 20
Fax: 0761/488 246 30
E-Mail: betreuung-fournell@web.de
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Vortrag: „Die Änderungen im Pflegestärkungsgesetz 2017“
Referentin: Rechtsanwältin Susanne Weber-Käßer, Mannheim
Termin: Freitag, 03.03.2017
Ort: Kongresshotel Europe, Siemensstr. 26, 70469 Stuttgart
Programm:
13.00 – 13.30 Uhr Ankommen, Begrüßungskaffee
13.30 - 14.00 Uhr Mitgliederversammlung LG Baden-Württemberg
Stand der ISG-Studie
Aktuelle Entwicklung
14.00 – 17.00 Uhr Vortrag: „Die Änderungen im Pflegestärkungsgesetz 2017“
Referentin: Rechtsanwältin Susanne Weber-Käßer
17.00 Uhr Tagungsende
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für BdB-Mitglieder kostenfrei; für Nichtmitglieder beträgt der Seminarbeitrag € 65.
Bitte melden Sie sich mit dem zum Download bereitgestellten Anmeldeformular bis zum 20. Februar 2017 in der BdB-Geschäftsstelle an.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Ihre Landesgruppe Baden-Württemberg
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Großer Betreuertag Baden-Württemberg und
Mitgliederversammlung mit Wahlen der Landesgruppe Baden-Württemberg
Thema: | Neue Regelungen im Bundesteilhabegesetz |
Referent: | Rechtsanwalt Hess, Mannheim |
Termin: | Freitag, 01.12.2017 |
Ort: | Europe Hotels, Siemensstr. 26, 70469 Stuttgart |
Programm
09.30 Uhr bis 10.00 Uhr | Begrüßungskaffee |
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr | Fortbildung |
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr | Wir laden Sie zu einem Mittagsbuffet nebst einem Getränk ein |
13.00 Uhr bis 14.30 Uhr | Mitgliederversammlung − Bericht der Landes-/Bundesvorstände, Entlastung des Landesgruppenvorstandes − Wahlen
|
14.30 Uhr bis 16.00 Uhr | Fortbildung |
17.00 Uhr | Tagungsende |
Veranstaltungshinweise
Die Kosten für die Fortbildung betragen: |
€ 65,00 für Mitglieder € 80,00 für Nichtmitglieder |
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist kostenfrei.
Die Rücksendung des beiliegenden Formulars für die Anmeldung zur Fortbildung senden Sie bitte bis zum 15.November 2017 per Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle in Hamburg.
Die Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle in Hamburg gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme von Mitgliedern und Nichtmitgliedern.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Baden-Württemberg
Stuttgart, 11. Oktober 2016 – „Was brauchen wir, um die Situation zu verbessern?“ Diese Frage stellte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Baden-Württembergischen Landtags, Dr. Bernhard Lasotta, bei einem gemeinsamen Gespräch mit Andrea Schwin-Haumesser und Stefan Stroh vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. der Landesgruppe Baden-Württemberg in Stuttgart.
Dr. Bernhard Lasotta: „Unsere Gesellschaft ist im demographischen Wandel. Familienstrukturen verändern sich, viele Menschen sind im Alter allein, psychische Erkrankungen nehmen zu. Wir brauchen auch zukünftig Haupt- und Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung.“ Dr. Bernhard Lasotta kennt die Schwierigkeiten aus erster Hand: „Als Facharzt für Anästhesie habe ich es häufig mit rechtlichen Betreuern zu tun und erkenne deren Zeitnöte, wenn ihnen der Klinikalltag viel zu lange Wartezeiten abnötigt." Der Politiker zeigte großes Verständnis für die Lage, in der sich die rund 12.000 bundesweit tätigen Berufsbetreuer/innen befinden. Ebenso für die 1,3 Millionen Betreuten, die unter dem Mangel an Zeit und Geld leiden.
„Ohne eine Verbesserung der Situation ist die Sicherung des Qualitätsstandards in der Betreuung nicht gewährleistet. Um auf Betreuung angewiesene Menschen eine Rückkehr in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, braucht es statt 3,1 Stunden pro Monat und Klient/in mindestens fünf Stunden und eine Vergütung von 54 statt 44 Euro in der Stunde“, so BdB-Landessprecher Stefan Stroh während des rund einstündigen Gesprächs.
Andrea Schwin-Haumesser vom BdB: „Seit 2005 sind die Rahmenbedingungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgeschrieben. Die Zahl der Aufgaben, die wir für unsere Klienten übernehmen, hat jedoch zugenommen – ebenso die Bürokratie. Wir freuen uns daher sehr über das offene Gespräch und das große Interesse von Dr. Bernhard Lasotta an unserer Situation.“
Dr. Lasotta kündigte an: „Ich werde mich in meiner Fraktion für eine Anfrage an die Landesregierung stark machen.“ Ein weiteres Gespräch soll geführt werden, wenn die Ergebnisse der Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zu Qualität und Vergütung in der rechtlichen Betreuung vorliegen, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde. Die Online-Befragung endete am 30. September 2016.
zurück zum SeitenanfangThema der Fortbildung: „Risiken der Betreuung - die Haftung“
Referent: Rechtsanwalt Kay Lütgens, Hamburg
Termin: Freitag, 21.10.2016
Ort: Kongresshotel Europe, Siemensstr. 26, 70469 Stuttgart
Programmablauf:
09.30 - 10.00 Uhr Ankommen, Begrüßungskaffee
10.00 - 12.00 Uhr Fortbildung, Teil 1
12.00 - 13.00 Uhr Wir laden Sie ein zu einem Mittagsbuffet nebst einem Getränk
13.00 - 14.00 Uhr Mitgliederversammlung LG Baden-Württemberg
- Bericht des Landesvorstandes
- Bericht des Bundesvorstandes
14.00 - 17.00 Uhr Fortbildung, Teil 2
17.00 Tagungsende
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist kostenfrei. Die Teilnahme an der Tagesveranstaltung kostet für BdB-Mitglieder 65,- € und für Nichtmitglieder 70,-€
Bitte melden Sie sich mit dem zum Download bereitgestellten Anmeldeformular bis zum 10. Oktober 2016 in der BdB-Geschäftsstelle an.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Ihre Landesgruppe Baden-Württemberg
Erörterten die Probleme in der rechtlichen Betreuung: Stefan Stroh, Hennes Göers, Guido Wolf, Klaus Fournell (v.l.)
Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf (CDU) will sich für gute Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung einsetzen. Ob und inwieweit dazu Änderungen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) erforderlich sind, will er gemeinsam mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback (CSU) sondieren. Ein Treffen der Minister ist bereits in Planung. Dies kündigte Guido Wolf im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. in Stuttgart an. An dem Termin nahmen Hennes Göers, Mitglied im Bundesvorstand, sowie Stefan Stroh und Klaus Fournell von der BdB-Landesgruppe Baden-Württemberg teil.
Voraussetzung für mehr Zeit und Geld für Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine seien tragfähige Ergebnisse der rechtstatsächlichen Studie zu „Qualität und Vergütung“, die das Bundesjustizministerium aktuell durchführen lässt, so Minister Wolf: „Wir erwarten erste Ergebnisse noch in diesem Jahr. Je fundierter diese Ergebnisse sind und je einvernehmlicher sie von den Beteiligten bewertet werden, umso schneller werden wir eine vernünftige Lösung auf Bundes- und Länderebene finden.“
BdB-Landessprecher Stefan Stroh sagte: „Der Bedarf an Betreuungen steigt ständig. Durch neue Gesetze sind die Anforderungen an Berufsbetreuer in den vergangenen Jahren immer höher geworden. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir sehr befürworten, legt die Messlatte an die Qualität höher.“
Klaus Fournell berichtete einen Fall aus seiner Praxis: „Mit durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat ist das Pensum nicht zu schaffen. So betreue ich einen demenzkranken Schriftsteller, der im Heim lebt. Keiner hat Zeit, sich um seine Ausdrucksmöglichkeiten zu kümmern. Seine Würde wird massiv verletzt. Ich muss nun gegen das Sozialamt klagen, damit der Mann seinem Hobby nachgehen kann. Da mein Klient im Heim lebt, kann ich sogar nur zwei Stunden à 44 Euro pro Monat abrechnen. Das reicht niemals, um dem Menschen gerecht zu werden und eine würdevolle Betreuung zu leisten.
Die Stundensätze seien mit 44 Euro zu niedrig angesetzt, so Bundesvorstandsmitglied Hennes Göers, der in Bremerhaven einen Betreuungsverein leitet: „Bei Tarifbindung ist ein Betreuungsverein mit einem Stundensatz von 44 Euro nicht finanzierbar. Betreuung ist ein Vertrauensberuf. Unsere Aufgabe ist es, den Willen eines betreuten Menschen zu ermitteln und danach zu handeln. Das ist aufwändig und nimmt viel mehr Zeit in Anspruch als wir vergütet bekommen.“
Minister Wolf bedankte sich für die Ausführungen: „Ich kann Ihre Sorgen gut nachvollziehen. In meiner Zeit als Landrat hatte ich häufig mit dem Betreuungswesen zu tun. Daher weiß ich, was Sie leisten. Ich bin sensibilisiert für dieses Thema.“
zurück zum SeitenanfangKlaus Fournell (l.) und Stefan Stroh
„Immer wieder gibt es über Monate keine Reaktion“, berichtet Berufsbetreuer Klaus Fournell aus Freiburg über Notariate, die in Württemberg für die Betreuungen zuständig sind. „Ich habe einen Betreuerwechsel angeregt, damit ein behinderter Mensch gut vor Ort betreut werden kann. Nach vier Briefen und der Androhung, dass ich beim Justizministerium Beschwerde einlege, habe ich dann endlich eine Reaktion bekommen.“
Notariate, die gleichzeitig Betreuungs- und Nachlassgericht sind, gibt es nur in Württemberg. Im Rest der Republik, einschließlich Baden, sind Amtsgerichte für Betreuungen zuständig.
Beschwerden über Notariate gibt es auch von anderen Berufskolleginnen und -kollegen: Genehmigungsprozesse ziehen sich zum Teil über Monate hin. Leidtragende sind die davon betroffenen Menschen mit Unterstützungsbedarf, zum Beispiel behinderte und psychisch kranke Menschen. Wenn ein ehrenamtlicher Betreuer vorgeschlagen wird, weil beispielsweise der Hilfebedarf geringer geworden ist, brauchte es in einem Fall sieben Monate – so lange musste der Berufsbetreuer weiter aus der Landeskasse finanziert werden.
Ein besonders skurriler Fall: Ein Notar hat einen ehrenamtlichen Betreuer angesprochen, ob er die Betreuung berufsmäßig und entsprechend vergütet führen wolle. Hintergrund: Ehrenamtliche machen dem Notariat mehr Arbeit, da sie mehr Beratung und fachliche Unterstützung benötigen als Berufsbetreuer.
Die Hintergründe sind unklar, da die Notariate und auch die Leitung der Gerichte kaum Auskunft geben. Stefan Stroh, Landesvorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB) in Baden-Württemberg: „Hinter vorgehaltener Hand geben die Notariate zu, völlig unterbesetzt zu sein. Im Zuge einer Verwaltungsreform werden sie in ihrer Funktion als Betreuungsgerichte im Jahre 2018 aufgelöst. Stellen werden schon jetzt nicht mehr besetzt. Eine Vertretung jagt die nächste!“
Berufsbetreuer Fournell fordert: „Die Umstrukturierung der Justizverwaltung darf nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Menschen ausgetragen werden, die Unterstützung benötigen“, so Berufsbetreuer Klaus Fournell aus Freiburg. Der BdB-Landesvorstand will nun beim baden-württembergischen Justizminister Rainer Stickelberger nachfragen, ob ihm die Zustände bekannt sind und was dagegen unternommen wird.
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Referat zum Thema:
Demnächst im Ruhestand - Ausstieg aus dem Betreuer-Beruf
Referent: Eberhard Kühn, ipb-Dozent und Berufsbetreuer, Leverkusen
Termin: Freitag, 18.03.2016, 13.00 bis 17.30 Uhr
Ort: Kongresshotel Europe, Siemensstr. 26, 70469 Stuttgart
Programm:
13.00 - 13.30 Uhr Ankommen, Begrüßungskaffee
13.30 - 14.00 Uhr Mitgliederversammlung
- Bericht des Landesvorstandes
- Bericht aus Hamburg
14.00 Uhr Referat: Demnächst im Ruhestand … „und mein Büro und meine Klienten??"
17.00 Uhr Tagungsende
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für BdB-Mitglieder kostenfrei, der Beitrag für Nichtmitglieder beträgt 125,00 Euro.
Bitte melden Sie sich mit dem Faxformular (siehe PDF unten) bis zum 10. März 2016 an. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Ihre Landesgruppe Baden-Württemberg
zurück zum SeitenanfangDepressionen gehören zu den häufigsten und am meisten unterschätzten Krankheiten. Jede fünfte Deutsche erkrankt einmal in seinem Leben an einer behandlungsbedürftigen Depression. Vier Millionen Menschen in Deutschland sind betroffen, schätzt die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Doch trotz der hohen Fallzahlen – die Krankheit ist nach wie vor ein Tabuthema.
Die BdB-Landesgruppe Baden-Württemberg hat nun einen Beitrag dazu geleistet, dies zu ändern und stellte das Tabuthema „Depression“ in den Mittelpunkt des Betreuertags in Ostfildern. Berufsbetreuer/innen aus ganz Baden-Württemberg nahmen teil.
Depressionen können das Ergebnis schwieriger Lebensverhältnisse sein; sie sind teilweise auch genetisch bedingt. Die Krankheit ist vielschichtig, ihre Ursachen so zahlreich wie die Therapien. „Nur wenige Betroffene erhalten eine optimale Behandlung“, sagte Dr. Gert Wagner, leitender Oberarzt des Klinikums am Weissenhof in Weinsberg. Entscheidend für den Erfolg sei eine gründliche und präzise Diagnose. „Sie ist die halbe Miete“, so Wagner weiter. “Eine falsche Diagnose kann verheerende Folgen haben. Beispielsweise bei sogenannten bipolaren Störungen, die den Patienten zwischen himmelhoch jauchzend und zum Tode betrübt schwanken lassen. Nicht erkannt und mit Antidepressiva behandelt, können die Medikamente die manischen Phasen sogar noch verstärken, anstatt den Betroffenen ins Gleichgewicht zu bringen.“
Dem Referat des Experten schloss sich eine Diskussionsrunde mit zahlreichen Fragen an. Denn viele Betreuerinnen und Betreuer haben Klienten, die mit Depressionen kämpfen. Sie agieren an einer Schnittstelle zwischen Klient und Arzt. Ein gut informierter, aufmerksamer Betreuer kann für seinen Klienten von großem Wert sein, um mit der Krankheit umzugehen: „Für meinen Betreueralltag habe ich durch Dr. Wagner heute ein gutes Rüstzeug erhalten“, bilanzierte Klaus Fournell von der BdB-Landesgruppe Baden-Württemberg. „Viele unserer Klienten sind betroffen, deswegen werden wir das Thema weiterverfolgen – auch um die Volkskrankheit Depression endlich aus der Tabu-Ecke zu holen.“
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