Die aktuellen Informationen aus der Landesgruppe Schleswig-Holstein finden sie hier.
Das Protokoll finden Sie im internen Bereich. Login erforderlich.
Aktion zur Kampagne 'Baustelle Betreuung'
Das Betreuungsbüro Sörup
öffnet für alle Interessierten seine Türen
am 30.01.2019 von 13.00 - 16.00 Uhr
Wir bieten Einblick in ein Betreuungsbüro und zeigen Ihnen...
l Filme über Betreuung
l Die Aufgabenvielfalt von Berufsbetreuern
l Bedingungen, welche die Arbeitsqualität erschweren / fördern
l Diskussion zum Aktionsbrief an Herrn Daniel Günther „Baustelle Betreuung“
Weiterhin eingeladen sind Medien, Behördenvertreter, Richter, Rechtspfleger, Ärzte uvA. Zudem werden Sie Kolleginn/en und Vertreter/innen des Bundesverbandes der Berufsbetreuer und Betreuerinnen (BdB) antreffen.
Zu unserem Einblick bieten wir Getränke und einen Imbiss und bieten Ihnen Antwort auf Ihre Fragen.
Wir bitte um Anmeldung und freuen uns auf Ihren Besuch.
Telefon: 04635 / 293 694
E-Mail: info@das-betreuungsbuero.de
Termin: Donnerstag, den 20.09.2018 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Ort: Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel (Tel. 0431 642107)
Liebe Mitglieder,
auf ihrer Tagung in Eisenach haben die Justizminister der Länder beschlossen, eine Erhöhung der Stundenkontingente und –sätze für Berufsbetreuer an die Qualitätsdiskussion zu koppeln. Im Beschluss heißt es wörtlich, „dass auch eine zeitnahe Vergütungsanpassung qualitätsorientiert erfolgen muss und nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen darf.“ Das bedeutet de facto ein Aufschieben der im Koalitionsvertrag angekündigten „zeitnahen und angemessenen“ Vergütungserhöhung.
Wir als Vorstand der Landesgruppe Schleswig Holstein des BdB e.V. sind auf euch als aktive Mitglieder angewiesen und wünschen uns eure Unterstützung.
Wir laden euch zu unserer nächsten Vorstandsitzung am 20.09.18 ein, um die Aussagen der Justizminister der Länder zu reflektieren und Konsequenzen für die künftige Betreuungsarbeit zu erörtern.
Als Landesgruppe Schleswig Holstein haben wir einen Antrag an den Länderrat gestellt, indem wir fordern, dass der BdB nun von einer Forderungsphase in eine Protestphase kommen muss.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch.
Veranstaltungshinweise
Die Kosten für das Treffen betragen: € 0,00 für BdB-Mitglieder
€ 15,00 für Nichtmitglieder
Bitte sendet das beiliegende Formular für die Anmeldung bis zum 10.09 2018 vorzugweise per Fax (oder E-Mail) an die Geschäftsstelle in Hamburg.
Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich zu unserem regionalen Austausch eingeladen.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig-Holstein
S. Schindler
Th. Buck
F. Cremer-Neihaus
A. Paulsen
A. Hunke
zurück zum SeitenanfangFreitag, den 01.06.2018 von 9.30 bis 12.00 Uhr
und anschließender Mitgliederversammlung ab 13.00 Uhr
im Tagungszentrum Martinshaus
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg
Telefon 04331 593300
Referent Kay Lütgens, Rechtsanwalt und Fachbuchautor zu Fragen des Betreuungsrechtes, Justiziar beim Bundesverband der Berufsbetreuer/innen in Hamburg
Veranstaltungsablauf:
09.00 – 09.30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
09.30 – 12.00 Uhr Fortbildung, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – ca.16 Uhr Mitgliederversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BdB-Landesgruppenvorstand lädt Sie herzlich zur Fortbildung und anschließender Mitgliederversammlung 2018 ein.
Die Kosten für die Fortbildung betragen:
€ 30,00 für Mitglieder
€ 45,00 für Nichtmitglieder
Zur Fortbildung stehen Verpflegung mit Brötchen, Mittagessen, sowie Kalt- und Warmgetränke bereit.
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
1.) Begrüßung
2.) Ernennung der Protokollführerin, Protokollführers
3.) Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 (Homepage BdB)
4.) Bericht des Vorstands
5.) Bericht aus dem Länderrat
6.) Fortbildungen
7.) Vergütungserhöhung? Und nun…
8.) Verschiedenes
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig Holstein
Donnerstag, den 22.02.2018 von 15.00 bis 17.00 Uhr,
Café / Restaurant
Die Robben
Bornkampsweg 31L, 22926 Ahrensburg
Tel. 04102 6951983
Liebe Mitglieder,
2018 wartet mit vielen Herausforderungen auf uns. Wir, als Vorstand der Landesgruppe Schleswig Holstein des BdB e.V. sind auf Euch als aktive Mitglieder angewiesen und wünschen uns Eure Unterstützung.
Wir laden Euch zu unserer nächsten Vorstandsitzung am 22.02.18 ein und erwarten/wünschen uns Anregungen und Ideen von Euch, um unsere Landesgruppe am 8./9. März 18 beim Länderrat und am 3.-5.5. 18 auf der Delegiertenversammlung optimal vertreten zu können.
Gerne könnt Ihr Euch an uns (Vorstand und Delegierte) persönlich oder per mail wenden. Wir freuen uns auf einen regen Austausch. Im Juni 2018 (Termin folgt) werden wir dann im Rahmen der Mitgliederversammlung alle vorliegenden
Informationen präsentieren.
Veranstaltungshinweise
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 15.02.2018 per Fax oder E-Mail erforderlich. Wir bitten um Rücksendung des beiliegenden Formulars an die Geschäftsstelle in Hamburg.
Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per Mail versandt.
Auch Nichtmitglieder sind herzlich zu unserem regionalen Austausch eingeladen.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig-Holstein
v.l.n.r.: Harald Freter, Sabine Schindler, Sabine Sütterlin-Waack, Frank Cremer-Neihaus
Kiel, 24. November 2017 – Die ausstehende Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer/innen stand im Mittelpunkt eines Gesprächs des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen mit Schleswig-Holsteins neuer Justizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Die ehemalige Berichterstatterin für Betreuungsrecht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag diskutierte mit den Vertretern der BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein Sabine Schindler und Frank Cremer-Neihaus sowie mit Bundesgeschäftsführer Dr. Harald Freter.
„Der BdB empfindet es so, dass die neue Landesregierung ihr Wahlversprechen zur Vergütungserhöhung nicht eingehalten hat“, so BdB-Geschäftsführer Freter. Die CDU hatte dem BdB vor der Landtagswahl zugesichert: „Wir unterstützen die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, wonach die Vergütungssätze der Berufs- und Vereinsbetreuer noch in der laufenden Legislaturperiode um 15 Prozent zu erhöhen sind.“ Tatsächlich hatte Schleswig-Holstein aber einer Vertagung und damit Nichtbehandlung der Angelegenheit im Bundesrat zugestimmt und damit eine Vergütungserhöhung unmöglich gemacht.
Der BdB fordert jetzt eine sofortige Erhöhung der Stundensätze und der Zeitpauschalen auf der Grundlage des jetzt erstellten Abschlussberichts der vom BMJV beauftragten rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität in der Betreuung. Bereits Anfang des Jahres war im Rahmen dieser Untersuchung herausgekommen, dass Berufsbetreuer im Durchschnitt 4,1 Stunden je Klient monatlich arbeiten, aber nur 3,3 Stunden abrechnen können. Dazu Berufsbetreuer Frank Cremer-Neihaus: „Seit 2005 hat sich die Zeit, die mir pro Klient zur Verfügung steht, halbiert. Ich treffe die meisten Klienten nur noch alle zwei Monate.“
Justizministerin Sütterlin-Waack verwies auf den Abschlussbericht der Studie zu „Qualität in der Betreuung“, der im November vorgelegt werden soll, und sieht noch Klärungsbedarf. Die Betreuungskosten in Schleswig-Holstein seien gestiegen. Für 2018 erwartet sie eine fünfprozentige Steigerung der Betreuungskosten auf 32,5 Millionen Euro in Schleswig-Holstein.
Diese Steigerung resultiere vor allem daraus, dass es durch die Betreuung gelungen ist, Menschen, die bisher in einem Heim gelebt haben, wieder ein eigenständiges Wohnen zu ermöglichen, erklärte Harald Freter. Dafür können zwar etwas höhere Stundenpauschalen abgerechnet werden, es werde aber in erster Linie die Selbstbestimmung im Sinne der UN-BRK gestärkt. Außerdem könne dies zu Einsparungen an anderer Stelle im Sozialetat führen, so Harald Freter: „Wenn das Betreuungssystem als Ganzes in Gefahr ist, muss diese ‚Töpfe-Wirtschaft‘ ein Ende haben.“ Anliegen des BdB sei die dringend nötige Vergütungserhöhung für Berufsbetreuerinnen und –betreuer. Andernfalls drohten weitere Schließungen von Betreuungsvereinen und Betreuungsbüros. Schon jetzt würden immer mehr Betreuungsbehörden auf Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Berufsbetreuer hinweisen.
Der BdB-Geschäftsführer wies auch auf den aktuellen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst hin, den die SH-Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) als „moderat“ bezeichnet hatte: „Wenn die weitaus teureren Tariferhöhungen für Angestellte im öffentlichen Dienst umgesetzt werden können, dann muss dies auch im Betreuungssektor möglich sein.“ Die Ausgaben für die Betreuungsvergütung lagen 2016 bei 31 Millionen Euro. Ausgehend davon würde eine Vergütungserhöhung von 15 Prozent für den Haushalt rund 4,6 Millionen Euro an Mehrausgaben bedeuten. Zum Vergleich: Der Tarifkompromiss für den öffentlichen Dienst wirkt sich laut Finanzministerin Monika Heinold mit zusätzlich etwa 74,28 Millionen Euro im Haushalt 2017 aus.
zurück zum SeitenanfangWir haben die zum Landtag kandidierenden Parteien mit Wahlprüfsteinen zu unseren Forderungen als Berufsverband befragt. Hier finden Sie eine Übersicht aller Parteienstatements als PDF-Dokument.
zurück zum Seitenanfangv.l.n.r.: Thomas Buck, Sabine Schindler, Heiner Garg, Harald Freter
Kiel, 13. April 2017 – „Nach zwölf Jahren ohne Veränderung ist eine Vergütungserhöhung nachvollziehbar“, sagte Dr. Heiner Garg, Vorsitzender der FDP Schleswig-Holstein und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, im Gespräch mit Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) sowie Sabine Schindler und Thomas Buck von der BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein.
Damit nimmt der Politiker Bezug auf die Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Deren Zwischenergebnisse haben die Sofortforderungen des BdB nach mehr Zeit und Geld für Berufsbetreuer/innen bestätigt. So arbeiten Berufsbetreuer/innen im Schnitt arbeiten 4,1 Stunden pro Klient und Monat. Es werden aber nur 3,3 Stunden vergütet. Der BdB fordert darüber hinaus eine Anhebung der Vergütung von 44 auf 54 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesinitiative angestoßen, die eine Erhöhung der Vergütung um 15 Prozent vorsieht.
Heiner Garg befürwortet die vom BdB angemahnte Betreuerqualifikation im Sinne einer optimalen Unterstützung der Klienten: „Angesichts der Komplexität der Problemfelder brauchen wir eine gesicherte Professionalität, die sich in Standards und Qualifikationsanforderungen ausdrückt.“
Neben Qualifikation, einheitlichen Standards und Fachlichkeit war bei dem Gespräch auch die vom BdB geforderte Berufskammer ein Thema. Es muss klar sein, was von den Berufsbetreuer/innen erwartet wird. Dazu Heiner Garg: „Von der Notwendigkeit einer Verkammerung bin ich derzeit noch nicht überzeugt, führe aber gerne weitere Gespräche.“
Abschließend sagte der Landesvorsitzende: „Die FDP-Fraktion wird für Ende Juni 2017 eine Parlamentarische Initiative ergreifen.“ Zu diesem Zeitpunkt findet die erste Arbeitssitzung nach der Landtagswahl am 7. Mai und der Konstituierung des neuen Landtags statt.
zurück zum Seitenanfangv.l.n.r.: Burkhard Peters, Sabine Schindler, Katrin Fedrowitz, Harald Freter, Annette Hunke, Thomas Rother
Kiel, 12. April 2017 – Im Landeshaus in Kiel fand ein weiteres Gesprächs statt zwischen Vertretern des BdB und den Politikern Thomas Rother, Justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses im Landtag von Schleswig-Holstein und Burkhard Peters, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt. Hierbei wurde von beiden Politikern zugesagt, dass sie Ihren Einfluss geltend machen wollen, damit es zu einer Einigung zwischen Bund und Ländernkommt. Die beiden Politiker teilten mit: „Wir werden uns für eine Verständigung von Bund und Ländern einsetzen mit dem Ziel einer Qualitätsverbesserung und einer Vergütungserhöhung noch in der laufenden Legislaturperiode des Bunddestages.“
Den BdB vertraten Sabine Schindler und Annette Hunke von der Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Neben den beiden justizpolitischen Sprechern nahm an dem Gespräch auch die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordnete Katrin Fedrowitz (SPD) teil.
Dazu ergänzte Dr. Harald Freter: „Die Erhöhung ist ein erster wichtiger Schritt, anschließend muss eine grundlegende Diskussion folgen über Qualität in der Betreuung, Anforderungen an die Qualifikation von Betreuern und eine grundsätzliche Strukturreform des Vergütungssystem.“
Nach wie vor gibt es keine definierten Qualitätsstandards, so dass der Zugang zum Berufsstand der professionellen Betreuung für nicht ausgebildete Menschen zu leicht ist. Das steht im Widerspruch zu der großen Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen haben und wird dem Anspruch der Klienten auf bestmögliche Unterstützung und eine qualifizierte Betreuung nicht gerecht.
Der BdB erwartet die Zustimmung von Schleswig-Holstein bei der Abstimmung im Bundesrat am 12. Mai. Dann entscheiden die Länder über die von der Regierungskoalition angekündigte Gesetzesinitiative zur Erhöhung der Vergütung um 15 Prozent.
zurück zum Seitenanfangv.l.n.r.: Harald Freter, Sabine Schindler, Lars Harms, Anja Paulsen
Kiel, 6. April 2017 – „Berufsbetreuer sind eine notwendige Säule des Systems Betreuung. Es besteht Offenheit, über das Vergütungssystem zu reden.“ Das sagte Lars Harms, Vorsitzender des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) im Landtag und Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses bei einem Treffen mit den Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) Sabine Schindler und Anja Paulsen (Landesvorstand Schleswig-Holstein) sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Ergebnisse der Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Sie belegen, dass Berufsbetreuer/innen im Durchschnitt 4,1 Stunden pro Klient und Monat arbeiten, jedoch nur 3,3 Stunden vergütet bekommen. Mit Blick auf vergleichbare Gruppen des Öffentlichen Dienstes (Vergütungsgruppe S12) fordert der BdB eine Vergütungserhöhung von 44 auf 54 Euro pro Stunde. Seit 2005 wurden weder Stundensätze noch Stundenkontingente angepasst.
Dazu sagte Lars Harms: „Nach zwölf Jahren muss sich etwas tun. Aber der Bund muss zahlen.“ Die Gesetzesänderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der Politiker kritisierte das Verfahren. Es könne nicht sein, dass der Bund etwas beschließt und anschließend die Länder dafür zahlen müssen.
Zu den weiteren Forderungen (des BdB) zählen Qualifikation, Standards, Fachlichkeit und die vom BdB geforderte Berufskammer. Es müsse definiert werden, was nach diesen Kriterien von den Berufsbetreuern erwartet wird. Danach müsse auch der Verdienst geklärt werden, so Lars Harms.
zurück zum SeitenanfangTermin: Freitag, 24.05.2019, von 10.00 16.00 Uhr
Ort: HOTEL HEIDEHOF****, Hollerstraße 130, 24782 Büdelsdorf, Tel.: (4331) 343-0
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der BdB-Landesgruppenvorstand lädt Sie herzlich zur Fortbildung und anschließender
Mitgliederversammlung 2019 mit Wahlen ein.
Veranstaltungsablauf:
09.30 – 10.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
10.00 – 12.00 Uhr Fortbildung, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – ca.16 Uhr Mitgliederversammlung, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
Information zur Fortbildung
Thema 1: "BTHG, was kommt da auf uns zu?"
Auswirkung des BTHG auf die Arbeit in der rechtlichen Betreuung
Das BTHG in Eckpunkten und dessen wichtigsten Inhalte
Ansprüche der Betreuten und Anforderungen an Betreuer/-innen
Thema 2: "Der (Holz-) Weg zum Pflegegrad"
Welche Aufgabe hat der rechtliche Betreuer im Antragsverfahren?
Den Begutachtungstermin effektiv vorbereiten
Wann und wie ist ein Widerspruch sinnvoll - und wann eben nicht?
Referentin Katja Claus,
Berufsbetreuerin und Mitglied des BdB
Sachverständige Pflegeversicherung, Gerichtssachverständige
Die Kosten für die Fortbildung betragen:
€ 00,00 für BdB-Mitglieder
€ 40,00 für Nichtmitglieder
In den Kosten sind Kalt- und Warmgetränke und Snacks enthalten.
Tagesordnung für die Mitgliederversammlung:
1.) Begrüßung
2.) Wahl der Protokollführerin / des Protokollführers
3.) Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung am 01.06.2018 (Homepage BdB)
4.) Bericht des Vorstands
5.) Bericht aus dem Länderrat
6.) Fortbildungen
7.) Verschiedenes
8.) Wahlen
• Zum Landesvorstand
o Sprecher/in
o Finanzverantwortliche/r
o Bis zu fünf weitere Mitglieder des Landesvorstands
• Zum Länderrat
o Ein weiteres Mitglied im Länderrat aus dem
Landesgruppenvorstand
o Stellvertreter/innen für die Mitglieder im Länderrat
• Zur Delegiertenversammlung
o 7 Delegierte
o 7 Ersatzdelegierte
Auch Nichtmitglieder sind (ohne Stimmrecht) herzlich zu unserer Mitgliederversammlung
eingeladen.
Veranstaltungshinweise
Bitte senden Sie das beiliegende Formular für die Anmeldung zur Fortbildung bis zum 12.05. 2019 vorzugweise per Fax (oder E-Mail) an die Geschäftsstelle in Hamburg.
Da nur eine begrenzte Zahl an Plätzen verfügbar ist, empfiehlt sich eine frühzeitige
Anmeldung. Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail versandt.
Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist eine vorherige Anmeldung nicht zwingend erforderlich, aus organisatorischen Gründen sind wir aber auch hier für eine
Anmeldung dankbar (siehe Anmeldeformular).
Geben Sie diese Einladung gern an interessierte Berufskollegen weiter.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig-Holstein
Sabine Schindler (Sprecherin)
Thomas Buck (Finanzverantwortlicher)
Anja Paulsen
Annette Hunke
Frank Cremer-Neihaus
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Diese Fortbildung ist leider ausgebucht!
Bitte melden Sie sich nicht mehr an. Für weitere Veranstaltungen nehmen wir Sie gerne auf die Interessentenliste.
Referentin: Rechtsanwältin Christiane Hasenberg
Wann: 19.05.2017 von 09 Uhr bis 15 Uhr
Wo: im
Haus des Sports, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Telefon: (04 31) 64 21 07
Sehr geehrte Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Seminar soll Ihnen einen ersten Überblick über die Gesamtreform und einen Einstieg in die bevorstehenden Änderungen mit folgenden Schwerpunkten geben:
• Überblick über die Struktur des BTHG und Inkrafttreten der einzelnen Reformstufen
• Änderungen des SGB XII zum 01.01.2017
• neue Mehrbedarfstatbestände bei Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
• Änderungen in der Einkommensanrechnung
• Änderungen im Vermögensschutz bei Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
• Neugliederung des SGB IX, insbesondere Einordnung der Eingliederungshilfe als eigener Teil 2 des SGB IX
• was wird aus dem Wunsch- und Wahlrecht?
• Poolen von Leistungen
• Etablierung einer unabhängigen Beratung
• Budget für Arbeit
• Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und Bedeutung für die Rest-Sozialhilfe
• Neue Träger und neue Zuständigkeiten, insbesondere der Eingliederungshilfe
• Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Veranstaltungsablauf:
08.30 – 09.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
09.00 – 12.00 Uhr Fortbildung, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – ca. 15.00 Uhr Fortbildung, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
Veranstaltungshinweise:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 30.04.2017 erforderlich. Wir bitten um Rücksendung des unten als Dowenload bereitstehenden Anmeldeformulars an die BdB-/ipb-Geschäftsstelle in Hamburg per Fax: (0 40) 386 29 03 - 10.
Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per Mail versandt.
Die Kosten für die Fortbildung betragen: € 90,00 für Mitglieder
€ 110,00 für Nichtmitglieder
Im Seminarpreis enthalten sind Verpflegung mit Brötchen, Mittagessen sowie Kalt- und Warmgetränke.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig Holstein
im „Haus des Sports″, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Telefon 0431-642107
Liebe Mitglieder,
der BdB-Landesgruppenvorstand lädt Sie herzlich zur Fortbildung und anschließender Mitgliederversammlung 2017 ein.
Die Fortbildung hat das Thema: „Von der Pflegestufe zum Pflegegrad – relevante Informationen für Berufsbetreuer″. Referentin ist Frau Katja Claus, Vorsitzende des Betreuungsvereins Bad Oldesloe, Berufsbetreuerin und Mitglied des BdB, Sachverständige Pflegeversicherung, Gerichtssachverständige.
Veranstaltungsablauf:
09.30 – 10.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
10.00 – 12.00 Uhr Fortbildung, dazwischen ca. ¼ Stunde Kaffeepause
12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – 15.00 Uhr Mitgliederversammlung, dazwischen ca. ¼ Stunde Kaffeepause
Tagesordnung der Mitgliederversammlung
1.) Begrüßung
2.) Ernennung der Protokollführerin/Protokollführers
3.) Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2016 (Homepage BdB)
4.) Bericht des Vorstands
5.) Bericht aus dem Länderrat
6.) Fortbildungen
7.) Verschiedenes
8.) Wahlen
Veranstaltungshinweise:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 27.01.2017 erforderlich. Wir bitten um Rücksendung des beiliegenden Faxformulars (siehe PDF unten) an die Geschäftsstelle in Hamburg.
Die Kosten für die Fortbildung betragen: für Mitglieder € 00,00 / für Nichtmitglieder € 40,00
Zur Veranstaltung stehen Brötchen, Mittagessen, Kuchen und Tagungsgetränke bereit.
Wir freuen uns auf unser Treffen in Kiel und verbleiben
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig-Holstein
v.l.n.r.: Dr. Harald Freter, Thomas Rother, Annette Hunke und Thomas Buck
Kiel, 22. November 2016 – „Die Forderungen des BdB nach mehr Zeit für Klienten und höheren Stundensätzen kann ich nachvollziehen″, sagte Thomas Rother, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses im Landtag von Schleswig-Holstein, bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen. An dem Treffen nahmen Annette Hunke und Thomas Buck vom Vorstand der Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil.
Thomas Rother weiter: „Haupt- und ehrenamtliche Betreuung ergänzen sich in sinnvoller Weise. Allerdings ist den erhöhten Anforderungen an die Qualität der Betreuung Rechnung zu tragen. Es muss zudem aus allen Altersgruppen Betreuerinnen und Betreuer geben, um so auf die jeweilige Situation der zu betreuenden Personen eingehen zu können.″
„Aktuell hat die Gruppe der Berufsbetreuer/innen große Nachwuchsprobleme″, ergänzte Dr. Harald Freter. „Das liegt vor allem an den unattraktiven Rahmenbedingungen.″
Bei dem Treffen machten die Vertreter/innen des BdB auf ihre Aktivitäten in Form von Gesprächen mit den Landesjustizministerien aufmerksam und bekräftigten ihr Ziel, dass auch Schleswig-Holstein eine Sofortlösung bis zur Bundestagswahl 2017 mit Erhöhung der Vergütung und der abrechenbaren Zeit mitträgt. Geplant ist eine (vorherige) Abstimmung zwischen Bund und Ländern und anschließend eine Initiative direkt aus dem Bundestag.
Dabei erwähnte Dr. Harald Freter auch den aktuellen Stand der ISG-Studie: „Die Beteiligung an der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) ist sehr hoch und liegt über den Erwartungen. Damit ist die Studie in jedem Fall repräsentativ.″
Der Politiker bemerkte dazu: „Eine Konkretisierung und Umsetzungsvorhaben sind allerdings erst nach Vorliegen des Gutachtens über die Betreuung auf Bundesebene möglich. Die Länder dürfen notwendige Anpassungen nicht verzögern oder verhindern.″ Zusammenfassend sagte Thomas Rother: „Sowohl in Bezug auf die Qualifikationen als auch die Vergütung sehe ich dringenden Reformbedarf. Ich hoffe auf das Gutachten als eine gute Grundlage für zeitnahe Entscheidungen.″
zurück zum Seitenanfangv.l.n.r. Martin Hamm, Annette Hunke, Harald Freter, Burkhard Peters
Kiel, 17. Oktober 2016 – Burkhard Peters, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält die Einführung einer geregelten Qualifikation von beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern für geboten: „Die Probleme liegen auf der Hand. Aufgrund des Fehlens definierter Qualitätsstandards gibt es Wildwuchs. Die Betroffenen haben einen Anspruch auf bestmögliche Unterstützung und brauchen qualifizierte Menschen an ihrer Seite“, sagte der Politiker im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen in Kiel. An dem Treffen nahmen Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie Annette Hunke und Martin Hamm von der Landesgruppe Schleswig-Holstein teil.
Aus Sicht des BdB ist das größtes Manko, dass Berufsbetreuer im Prinzip jeder werden könne, so Martin Hamm: „Verantwortliche in Politik und Verwaltung lehnen verbindliche Regelungen zur Betreuerqualifikation derzeit ab. Sie befürchten, dass die Anerkennung einer professionellen Betreuung den gesetzlich verankerten Vorrang des Ehrenamts aushebeln und zu einer Kostensteigerung führen könnte.“ Annette Hunke ergänzte: „Auch Missbrauch der großen Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen inne haben, ist ohne entsprechende Qualitätskriterien leichter möglich und schwerer zu sanktionieren.“
Auch tauschte sich die Runde über die Sofortforderungen des BdB nach mehr Zeit für die Klienten und höheren Stundensätzen aus. Aktuell können Berufsbetreuer/innen durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat abrechnen. Der Stundensatz beträgt maximal 44 Euro. Davon bestreiten Berufsbetreuer/innen sämtliche Ausgaben wie Büromiete oder Angestelltengehälter. Der BdB fordert mindestens fünf Stunden und 54 Euro pro Stunde.
Die wichtigste Voraussetzung für eine mögliche Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes seien entsprechende Fakten, die aktuell durch eine Studie des BMJV ermittelt werden, so Grünenpolitiker Peters: „Nach Veröffentlichung der Studie sehen wir klar und können die passenden Maßnahmen auf Länder- wie Bundesebene angehen. Grundsätzlich unterstütze ich die Forderungen des BdB.“
Harald Freter: „Unser Ziel ist ein Gesetzgebungsverfahren, das noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommt. Dafür müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen. Schleswig-Holstein kommt eine besonders wichtige Rolle zu, da das Bundesland Mitglied des Beirats ist, der die Studie begleitet.“
zurück zum SeitenanfangKiel, 25. Juli 2016 - Gehör für Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine: Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) empfing eine Delegation des BdB in Kiel. An dem Termin im Ministerium für Justiz, Kultur und Europa nahmen Staatssekretär Dr. Schmidt-Elsässer und der stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung Dr. Dirk Bahrenfuss teil sowie von Seiten des Verbands Bundesgeschäftsführer Dr. Harald Freter, der Sprecher BdB-Landesgruppe Martin Hamm und die Landesvorstände Sabine Schindler und Frank Cremer-Neihaus.
Im Zentrum des Gesprächs stand die Professionalisierung von rechtlicher Betreuung. Der Verband engagiert sich seit Jahren dafür, Betreuung als Vertrauensberuf auf Grundlage einer einheitlichen Qualifikation und professioneller Qualitätsstandards zur Anerkennung zu verhelfen und wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung zu etablieren. Dazu zählt auch die Einführung einer Berufskammer.
Ein weiteres zentrales Anliegen des BdB ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Der Verband kämpft dafür, dass Berufsbetreuer/innen mehr Zeit für Klienten und höhere Stundensätzen bekommen. Die Zahl der Aufgaben, die Betreuer/innen für ihre Klient/innen wahrnehmen, sei ebenso gestiegen wie die Komplexität der Fälle zugenommen habe. Auch sei der bürokratische Aufwand größer geworden. Der Verband fordert mindestens fünf abrechenbare Stunden pro Monat und Klient/in und einen Stundensatz in Höhe von 54 Euro.
Justizministerin Spoorendonk bedankte sich für die Ausführungen und stellte ein Folgegespräch nach Veröffentlichung der Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des BMJV zu „Qualität und Vergütung“ in der Betreuung in Aussicht.
zurück zum SeitenanfangSörup, 8. Juni - 2016 - „Die Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung sind ohnehin schon schwierig; auf dem Land ist die Arbeit von Berufs- und Vereinsbetreuern zusätzlich durch lange Weg erschwert.“ So bilanzierte die Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, ihren Besuch bei „Das Betreuungsbüro“ in Sörup. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen außerdem Nachwuchssorgen, die die ganze Branche plagen, besonders aber Betreuungsbüros, die im ländlichen Raum tätig sind.
„Unser Beruf ist leider nicht attraktiv genug, um jüngere Menschen zu interessieren. Die Rahmenbedingungen stimmen nicht. Unsere Stundensätze liegen deutlich unter den Sätzen, die beispielsweise Handwerker aufrufen, und vor allem haben wir mit 3,1 Stunden pro Klient und Monat zu wenig Zeit für unsere Betreuten. Hinzu kommt, dass wir im ländlichen Raum lange Wege zurücklegen müssen, um unsere Betreuten zu treffen. Da kommen monatlich bis zu 2.000 Kilometer zusammen und viele Stunden, die wir nicht vergütet bekommen“, schilderte Berufsbetreuerin Sabine Schindler die Lage. „Es wird höchste Zeit, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir fordern in einem ersten Schritt mindestens fünf Stunden pro Klient/in und Monat, die wir abrechnen können, und einen Stundensatz in Höhe von 54 Euro. Aktuell liegen wir bei 44 Euro“, so Sabine Schindler, die Mitglied im BdB-Landesvorstand ist.
In den nächsten Jahren gehen rund 1.000 Berufsbetreuer/innen in Rente, die Mitglied im BdB sind. Das Durchschnittsalter liegt bei 52 Jahren. Sabine Schindler: „Wenn wir jetzt nicht gegen steuern, droht eine soziale Katastrophe. Mit jedem Kollegen, der in Rente geht, verlieren wir wertvolles Knowhow im Blick auf das Sozialrecht und die Kompetenz, betreute Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in der Umsetzung ihrer Lebenspläne zu unterstützen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen wird eine zentrale Rolle spielen, um qualifizierte, junge Menschen für unseren anspruchsvollen Beruf gewinnen zu können.“
Sabine Sütterlin-Waack unterstützt die Sofortforderungen des BdB: „Qualifizierte Arbeit braucht den richtigen Rahmen.“ Die CDU-Politikerin plant für den kommenden Herbst ein Fachgespräch, um über Maßnahmen zur Zukunftssicherung der rechtlichen Betreuung zu diskutieren. Im November sollen die Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu „Qualität und Vergütung“ veröffentlicht werden. Die Daten werden die Grundlage für eine mögliche Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) bilden. Eine Gesetzesänderung kann nur mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen. Sabine Sütterlin-Waack rät daher: „Erhöhen Sie den Druck auf die Landespolitik.“
zurück zum SeitenanfangThema: SGB II und XII
Referentin: Rechtsanwältin Christiane Hasenberg
Termin: Freitag, 24. Juni 2016, 9.00 - 16.15 Uhr
Ort: Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Veranstaltungsablauf:
08.30 – 09.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
09.00 – 12.15 Uhr Fortbildungen, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
12.15 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – 16.15 Uhr Fortbildungen, dazw. ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungshinweise:
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 31.05.2016 erforderlich (siehe PDF unten). Wir bitten um Rücksendung des beiliegenden Formulars an die Geschäftsstelle in Hamburg. Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per Mail versandt.
Die Kosten für die Fortbildung betragen:
€ 90,00 für Mitglieder, € 110,00 für Nichtmitglieder
Im Seminarpreis enthalten sind Verpflegung mit Brötchen, Mittagessen, Kuchen sowie Kalt- und Warmgetränke.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig-Holstein
Liebe Kolleg/innen,
wir möchten für die Mitglieder der Landesgruppe Schleswig-Holstein ein PKW-Intensivtraining im eigenen PKW anbieten.
Ort: ADAC-Fahrsicherheitsanlage, Dorfstraße 1, 24220 Boksee (an der B404, wenige Kilometer südlich von Kiel)
Ausstattung: Hydraulikplatte, Klapphindernisse, Wasserhindernisse, zwei Kreisbahnen
Termin: Samstag, 19.03.2016, 9.30 bis 17.00 Uhr
Kosten: ADAC-Mitglieder 155,-- Euro, Nicht-ADAC-Mitglieder 175,--Euro
Hinweis: 67,-- € werden auf Antrag von der BGW erstattet, daher bitte die BGW-Mitgliedsnummer mit zur Veranstaltung bringen. Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Getränke vor Ort. Mittagessen kann vor Ort dazu gebucht werden.
Es sind noch einige Plätze verfügbar. Die Anmeldung muss direkt über den ADAC unter folgendem Link erfolgen:
https://www.isl3-ware.com/Kiel/TrainingADAC/BuchungTeilnehmerNormal.aspx?sid=C27C0F2F-3B96-46CB-B5F1-3C2149C581F9
Mit freundlichen Grüßen
Die Landessprecher/innen BdB-Schleswig-Holstein
Referent: Prof. Dr. med. Wolfgang Schwarzer
(Facharzt für Nervenheilkunde und psychotherapeutische Medizin, Professor für Sozialmedizin [einschl. Psychiatrie] und Medizinische Grundlagen der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Sozialwesen in Köln)
Termin: Freitag, 19. Februar 2016, 14.30 - 18.30 Uhr, Fortsetzung: Samstag, 20. Februar, 9.00 - 15.00 Uhr
Ort: Theodor-Schwartz-Haus, Wedenberg 2-4, 23570 Lübeck
Kosten: 260,-- Euro für BdB-Mitglieder, 290,-- für Nichtmitglieder
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Tischgetränke, 1 x Kaffee/Tee mit Kuchen, 1 x Abendbrot, 1 Übernachtung im Theodor-Schwartz-Haus, 1 x Frühstück, 1x Mittagessen.
Wir bitten darum, eigene Problemsituationen oder Fragen im Umgang mit psychisch Kranken kurz zu skizzieren und an die Mailadresse bdblaptop@bb-ahrensburg.de zu senden. Wir werden diese dann an Prof. Dr. med. Schwarzer weiterleiten.
Teilnahmebestätigungen werden vor Ort ausgegeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.
Wenn Sie teilnehmen können, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Nach dem Versand der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Bei Verhinderung kann der Teilnehmerbeitrag nur zurückerstattet werden, wenn der Platz rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.
Eventuell ist bei höherer Anmeldezahl eine Teilnahme ohne Übernachtung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Die Landessprecher/innen BdB-Schleswig-Holstein
zurück zum SeitenanfangTermin: 12.02.2016
Ort: „Kiek in!“, Tagungshotel,24534 Neumünster, Gartenstraße 32,
Telefon 04321- 41996-0
Veranstaltungsablauf:
09.30 – 10.00 Uhr Eintreffen, "Schnittchen" + Kaffee
10.00 – 12.00 Uhr Bundesvorstände Iris Peymann und Thorsten
Becker stellen sich und Ziele, Kampagne etc. des Verbandes vor
12.00 – 13.00 Uhr Mittagessen
13.00 – 15.00 Uhr Mitgliederversammlung
Tagesordnung für die Mitgliederversammlung:
Liebe Kolleg/innen,
wir freuen uns, auch im November wieder ein aktuelles Thema anbieten zu können.
Aufgrund der aktuellen Brisanz wird die Fortbildung um den Inhalt „Unbegleitete Minderjährige“ erweitert.
Thema: Vormundschaftsrecht + Unbegleitete Minderjährige
Als Berufsbetreuer/in auch Vormund werden. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Betreuungsarbeit
Referent: Rüdiger Meier
(Rechtsanwalt, Hamburg, spezialisiert u.a. auf Kinder- und Jugendhilfe)
Termin: Freitag, 27. November 2015, 9.00 - 16.00 Uhr
Ort: Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Kosten: 105,-- Euro für BdB-Mitglieder, 125,-- für Nichtmitglieder
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Tischgetränke, 1 x Kaffee/Snack ab 8.30 Uhr, 1 x Mittagessen (auch vegetarisch), 1x Kaffee/Kuchen.
Teilnahmebestätigungen werden vor Ort ausgegeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Wenn Sie teilnehmen können, erhalten eine Anmeldebestätigung. Nach dem Versand der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Bei Verhinderung kann der Teilnehmerbeitrag nur zurückerstattet werden, wenn der Platz rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Landessprecher/innen BdB-Schleswig-Holstein
zurück zum SeitenanfangLiebe Kolleg/innen,
auch in 2015 möchten wir für die Mitglieder der Landegruppe Schleswig-Holstein wieder Fortbildungen anbieten. Wir freuen uns, wieder ein aktuelles Thema anbieten zu können.
Thema: SGB VIII
Referent: Rüdiger Meier
(Rechtsanwalt, Hamburg, spezialisiert u.a. auf Kinder- und Jugendhilfe)
Termin: Freitag, 25. September 2015, 9.00 - 16.00 Uhr
Ort: Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Kosten: 105,-- Euro für BdB-Mitglieder, 125,-- für Nichtmitglieder
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Tischgetränke, 1 x Kaffee/Snack ab 8.30 Uhr, 1 x Mittagessen (auch vegetarisch), 1x Kaffee/Kuchen.
Teilnahmebestätigungen werden vor Ort ausgegeben.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Wenn Sie teilnehmen können, erhalten eine Anmeldebestätigung. Nach dem Versand der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung verbindlich. Bei Verhinderung kann der Teilnehmerbeitrag nur zurückerstattet werden, wenn der Platz rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Landessprecher/innen BdB-Schleswig-Holstein
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v.l.n.r. Frank Cremer-Neihaus, Regina Rohde, Dr. Johann Wadephul
„Die Zeitbudgets für Betreuung sind knapp kalkuliert!“ Das sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Johann Wadephul nach einem Gespräch mit Regina Rohde und Frank Cremer-Neihaus von der Landesgruppe Schleswig-Holstein in Rendsburg. Wadephul sitzt seit 2009 im Bundestag und ist Fachanwalt für Sozialrecht. Im Zentrum des Gesprächs mit den BdB-Vertretern standen neben der Frage des Zugangs zum Beruf vor allem die Rahmenbedingungen, unter denen Betreuer/innen aktuell arbeiten.
Thema:
Mietrecht
Referentin:
Heidrun Clausen (Mieterverein Kiel)
Termin:
Freitag, 12. Juni 2015, 9.00 - 16.00 Uhr
Ort:
Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Kosten:
75,-- Euro für BdB-Mitglieder
85,-- für Nichtmitglieder (jeweils inkl. Verpflegung)
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.
Anmeldungen bis zum 29. Mai 2015.
Anmeldeformular im nebenstehenden pdf
Thema:
SGB II, SGB XII - Welche Ansprüche haben Betreute, und welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen bestehen in einer Zeit schwindender finanzieller Ressourcen öffentlicher Kassen?
Referentin:
RA Christiane Hasenberg
Termin:
Freitag, 8. Mai 2015, 9.00 - 16.00 Uhr
Ort:
Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster
Kosten:
90,-- Euro für BdB-Mitglieder
100,-- für Nichtmitglieder (jeweils inkl. Verpflegung)
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.
Anmeldungen bis zum 24. April 2015.
Anmeldeformular im nebenstehenden pdf
Termin: Freitag, 27. März und Samstag, 28. März 2015
Zeit: 27. März 2015, 14:30 bis 18:30 Uhr
28. März 2015, 9:00 bis 15:00 Uhr
Ort: Theodor-Schwartz-Haus, Wedenberg 2-4, 23570 Lübeck
Thema der Fortbildung: Umgang mit psychisch Kranken
Referent: Prof. Dr. med. Wolfgang Schwarzer, Facharzt für Nervenheilkunde und psychotherapeutische Medizin, Professor für Sozialmedizin und Psychiatrie an der KFH für Sozialarbeit in Köln
Beitrag für die Fortbildung:
Mit Übernachtung im Theodor Schwartz Haus
BdB-Mitglieder 260,00 Euro
Nicht-Mitglieder 290,00 Euro
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Tischgetränke, 1 x Kaffee/Tee m. Kuchen, 1 x Abendbrot, 1 Übernachtung/ Frühstück, 1x Mittagessen.
Wir bitten darum, Problemsituationen oder Fragen im Umgang mit psychisch Kranken kurz zu skizzieren und an die Mailadresse bdblaptop@bb-ahrensburg.de zu senden. Wir werden diese dann an Prof. Dr. med. Schwarzer weiterleiten.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
zurück zum SeitenanfangReferentin: Doris Burke, Praxis für Supervision, Beratung und Weiterbildung
Termin: Freitag, 23.09.2016 von 9 Uhr bis 16.15 Uhr
Ort: Hotel Kiek in!, Gartenstraße 32, 24534 Neumünster (Telefon:04321/419960)
Veranstaltungsablauf:
08.30 – 09.00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen
09.00 – 12.15 Uhr Fortbildungen, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
12.15 – 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 – 16.15 Uhr Fortbildungen, dazwischen ca. 1/4 Stunde Kaffeepause
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungshinweise
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis 11.09.2016 erforderlich. Wir bitten um Rücksendung des Anmeldeformulars (siehe PDF unten) an die Geschäftsstelle in Hamburg. Anmeldebestätigungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist per Mail versandt.
Die Kosten für die Fortbildung betragen: € 80,00 für Mitglieder
€ 105,00 für Nichtmitglieder
Im Seminarpreis enthalten sind Verpflegung mit Brötchen, Mittagessen, Kuchen, sowie Kalt- und Warmgetränke.
Mit kollegialen Grüßen
Landesgruppenvorstand Schleswig Holstein