(LSG Hessen, Beschluss vom 26.2.2016, Az. L 5 R 152/13)
Es gibt mehrere Vorschriften, nach denen Betreuer unter gewissen Voraussetzungen persönlich für zu Unrecht von Klienten bezogene Leistungen in Anspruch genommen werden können. Am bekanntesten sind vermutlich die §§ 103, 104 SGB XII, sie lauten:
§ ...
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