Am Dienstag, 21. Mai 2024, ist die Geschäftsstelle nicht erreichbar. Die Mitarbeiter*innen wünschen Ihnen schöne Pfingsten und sind ab Mittwoch, 22. Mai 2024, wieder in gewohnter Form für Sie da. 

Ausbildung und Qualifikation

Der BdB setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein, dass Berufsbetreuer*innen fachliche Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen. 2023 setzt der Gesetzgeber diese Forderung endlich um.

Mit der Einführung eines bundesweit gültigen formalen Zugangs- und Registrierungsverfahren müssen beruflich tätige rechtliche Betreuer*innen zukünftig u. a. Fachkenntnisse nachweisen, um ihre Tätigkeit auszuführen zu dürfen. Die Vorstellungen des BdB gehen über die aktuellen Regelungen des Gesetzes allerdings hinaus: Als eine geeignete Basis für eine gesetzliche Regelung des Zugangs zum Betreuerberuf sieht der Verband im weiteren Schritt eine verpflichtende spezielle (Zusatz-)Ausbildung in Form einer modularisierten Weiterqualifikation auf Hochschulniveau.

Ausbildung für Berufsbetreuung

Beitrag im Sozialmagazin, Ausgabe 10, Jahr 2021, Seite 30 - 36

Autor: Dirk Brakenhoff (BdB-Grundsatzreferent)